Deutscher Segelflugverband e.V.

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Die DFS führt zurzeit die alljährliche Luftraumanalyse durch und wertet unter anderem die der APEG gemeldeten Vorfälle aus 2023 aus.

Vorbehaltlich des Abschlusses der Analyse ist festzustellen, dass eine sehr hohe Anzahl der dort gemeldeten Vorfälle unter anderem in einen direkten Zusammenhang mit der Nicht-Anwendung der TMZ-Verfahren durch VFR-Piloten gebracht werden kann.

Da die VFR-Flugsaison gerade beginnt, bittet der DSV und die DFS, die Luftraumnutzer über die zur Verfügung stehenden Medien über die Anwendung der TMZ-Verfahren zu informieren um somit eine höhere Sensibilisierung für das Thema schaffen zu können.

Das NfL zu den TMZ-Verfahren sagt dazu Folgendes::

NfL 2023-1-2700 vom 23.03.2023
Regelung für Flüge nach Sichtflugregeln bei einem Flug durch Gebiete mit festgelegter Transponderpflicht (TMZ)

  1. In der Umgebung von einigen IFR-Flugplätzen sind Gebiete mit einer Verpflichtung zur Transponderschaltung (Transponder Mandatory Zone - TMZ) festgelegt.
  2. Für alle TMZs (ausgenommen die TMZ Egelsbach, da diese zusätzlich auch als Radio Mandatory Zone (RMZ) ausgewiesen ist) ist ein Transponder-Code und eine zugehörige Frequenz für eine Hörbereitschaft festgelegt und auf der ICAO- Karte 1:500.000 veröffentlicht.
  3. Während des Aufenthaltes in der TMZ besteht die Verpflichtung, den veröffentlichten Transponder-Code zu schalten und auf der veröffentlichten Frequenz Hörbereitschaft zu halten.
  4. Wenn sich der Luftfahrzeugführer vor Einflug in die TMZ auf einer Frequenz des Fluginformationsdienstes (FIS) befindet, kommt das folgende Verfahren zur Anwendung:
    Der Luftfahrzeugführer meldet das Verlassen der FIS-Frequenz und ändert seinen Transponder-Code auf den in der ICAO-Karte enthaltenen Transponder Code und muss Hörbereitschaft auf der in der ICAO-Karte veröffentlichten Frequenz halten.

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