Deutscher Segelflugverband e.V.

clouds 2329680 640Mehr als besorgt nimmt der DSV die Berichterstattung im Aero-Kurier 1/2018 zum Thema „Aus freien Stücken ohne Sicht?“ zur Kenntnis. Dort wird berichtet: „Der Bundesausschuss Unterer Luftraum DAeC setzt sich vehement dafür ein, Wolkenflug mit Segelflugzeugen auch in Deutschland wieder zu erlauben.“ So fängt der Bericht an und vermittelt den Eindruck, dass dies für den BAUL ein zentrales Thema der Arbeit sei.

Der DSV hält diese Initiative für völlig überflüssig und in der Sache für falsch. Nicht nur das, sondern die Auswirkungen sind zudem fatal. Wer ist nur auf die Idee gekommen, dieses Thema im BAUL auf diese Höhe zu heben? Das zeigt nicht nur fehlenden Sachverstand, sondern zeugt auch für fehlende Fähigkeit zur Einordnung unserer wirklichen Probleme. Wolkenflug in Verbindung mit dem klaren Verstoß des Heran- oder Einfliegens in die Wolken im Luftraum E zu bringen ist so kontraproduktiv, wie es nur sein kann. Dafür haben wir doch nicht vor mehr als drei Jahrzehnten den AUL aufgebaut und dort den Segelflug als Leitsportart und als vollwertigen Partner im Luftverkehr positioniert. Volle Akzeptanz unserer Positionen, die Erarbeitung des Kriterienkatalogs (jetzt mittlerweile in der Version 5.0) und dessen Anerkennung als Verwaltungsvorschrift waren und sind das Interesse des Segelflugs und des DSV.

Das in dem Beitrag genannte „…Heranfliegen an Wolken ohne Einhaltung der Mindestabstände…“ ist ein Verstoß gegen gesetzliche Regelungen und dem widerspricht der DSV klar und deutlich. Nach unserer Kenntnis ist dies auch nicht Position der Verantwortlichen in allen Organisationsformen des Segelflugs in Deutschland.

Mit dem gesamten Ansatz des BAUL mit solchen „Projekten“ für und im Namen des Segelflugs spielen wir doch nur denen in die Hände, die uns am liebsten in begrenzten Segelflug-Gebieten fliegen lassen wollen und alles andere mit höherwertigen Lufträumen gestalten möchten. Der Abstand zur Untergrenze der Wolken ist keine Willkür, sondern u.a. auch für die IFR-Flüge, die den Übergang von IFR zu VFR fliegen, dringend notwendig. Zudem soll natürlich die horizontale Sichtbarkeit für Segelflug und anderen Sichtverkehr sichergestellt werden. Mit großer Sorge müssen sich doch alle Verantwortlichen im Segelflug an die WM 1972 im damaligen Jugoslawien erinnern, bei dem aufgrund des dort erlaubten Wolkenflugs mehrere Tote die WM überschatteten.

Konkrete Festlegungen z.B. in Wellenfluggebieten könnten Ausnahmen sein, um in enger Abstimmung und mit Erlaubnis der Flugsicherung dort mit entsprechender Ausbildung, Berechtigung, Ausrüstung und detaillierter Kenntnis der Verfahren Wolkenflug als Ausnahme im Segelflug zu praktizieren. Nur dort als mögliche Ausnahme und nicht mehr. Der DSV mit seinem für ganz Deutschland tätige AUL-Segelflug wird auch weiterhin mit den langjährigen Erfahrungen und Kenntnissen die wirklichen Themen und Problem für die Sportart Segelflug in allen Luftraumfragen vertreten. Selbstverständlich werden wir dabei auch immer die Interessen der anderen Luftsportarten beachten und beachten und beteiligen. Von dieser Arbeit mit Kompetenz profitieren alle Segelflieger.

 

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