Seit vielen Jahren gibt es für den Streckensegelflug in NRW mit der „Segelflug ATIS“ 126,150 MHz ein Instrument zur Erleichterung von Streckensegelflügen. Da seit Jahren dazu in NRW nichts mehr publiziert wird, gerät diese sinnvolle Einrichtung mehr und mehr in Vergessenheit. Der DSV greift das Thema wieder auf. Dabei können mit einfachen Mitteln große Gebiete für den Segelflug nutzbar gemacht werden. Innerhalb der Segelflugsektoren sind im Wege von allgemeinen Flugverkehrskontrollfreigaben Segelflüge gestattet, sofern es die Verkehrslage und die Flugsicherungskapazität zulassen.
DFS-Informationen (Nicht für die Flugvorbereitung)
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