Die neu erschienene NfL 2023-1-2892 hebt die bisherige NfL 2022-1-2635 auf.
Die obergrenze des Gebietes „Haardt“ ist ab 05.10.23 damit auf FL195 angehoben.
Die neu erschienene NfL 2023-1-2892 hebt die bisherige NfL 2022-1-2635 auf.
Die obergrenze des Gebietes „Haardt“ ist ab 05.10.23 damit auf FL195 angehoben.
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