Das Luftfahrt-Bundesamt hat der EASA eine Ausnahme nach Art. 71 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2018/1139 mitgeteilt und setzt folgende Allgemeinverfügung in Kraft.
Die Allgemeinverfügung betrifft u.a. Tauglichkeitszeugnisse, deren Gültigkeit zwischen dem 30.11.2020 und 28.02.2021 endet. Diese Gültigkeit wird bis zum 31.03.2021 verlängert, sofern keine Einschränkungen lt. Dokument bestehen.
Der genauen verbindliche Wortlaut ist dem Dokument zu entnehmen. Wir bitten um Beachtung.