Deutscher Segelflugverband e.V.

GesetzeStartschuss abgegeben für die neue europäische Verordnung zum Segelflug in den Bereichen Lizenzen und Flugbetrieb

Jetzt geht es wirklich los, die EASA hat am 22. Juli 2016 die Verordnung 2016/1199 herausgegeben.

 

Damit ergänzt sie die Verordnung 965/2012 insofern, dass die Möglichkeit für die Mitgliedsstaaten zu einer weiteren Nichtanwendung der in der Verordnung 965/2012 beschriebenen Regelungen und damit für ein sogenanntes Opt-Out besteht. Für Segelflug ist damit eine Aussetzung bis zum 18. April 2019 möglich. Leider ist diese Möglichkeit in Deutschland zumindest für Lizenzen und Trainingsorganisationen nicht genutzt worden, wie wir gerade erleben und es steht zu fürchten, dass dies so bleibt. Für jene Staaten, die die europäischen Regelungen noch nicht anwenden, war dieser Schritt der EASA aber sehr wichtig, um ohne den Umweg über die für den Segelflug ungünstigen jetzt geltenden europäischen Regelungen zu verbesserten Verfahren zu kommen. Die neue Verordnung 2011/1199 räumt damit die Bahn für die Erarbeitung von angepassten Regelungen für den Segelflug in den Bereichen Lizenzen und Flugbetrieb in einem sogenannten Rulebook Gliding frei. Die Zeitlinie April 2019 ist nach wie vor sehr knapp, aber es ist davon auszugehen, dass alle Beteiligten mit Hochdruck daran arbeiten werden, dass so unsägliche Regeln wie z.B. die Überprüfung unserer Segelfluglehrer alle 9 Jahre wieder entfallen können.

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