Deutscher Segelflugverband e.V.

Beschluss der Bund-Länder-Runde

Nach über neunstündigen Verhandlungen am gestrigen Tag und zahlreichen Abstimmungsrunden zuvor hat sich die Bund-Länder-Runde der Bundeskanzlerin mit den Regierungschef*innen der Länder zu einem Strategiewechsel durchgerungen. Damit verbunden ist erfreulicher Weise ein sukzessiver Ausstieg aus dem Lockdown inklusive der lang erhofften Perspektiven für den vereinsbasierten Sport. In den nächsten Tagen wird sich bei der Umsetzung durch die Länder in den jeweiligen Verordnungen zeigen, wie die schrittweise Öffnung vor Ort interpretiert wird. Wir hoffen sehr und erwarten, dass es nach über vier Monaten auf dieser Basis endlich ein Ende der Bewegungslosigkeit von SPORTDEUTSCHLAND geben wird.

An Inzidenzwerte geknüpft, durch kostenlose Schnelltests flankiert und in 14-tägigen Schritten soll es nach dem gestrigen Beschluss einen kontrollierten Weg zurück in ein normaleres gesellschaftliches Leben geben. Im dritten Öffnungsschritt, der im besten Fall bereits ab der kommenden Woche erfolgen kann, bietet sich für den Sport eine erste Perspektive.

Um die Schritte für den Sport besser nachvollziehbar zu machen, haben wir sie visualisiert.

 

Die zentralen Festlegungen aus dem Beschluss sind folgende:

  • In Regionen mit einer Inzidenz unter 50 (stabile 7-Tage-Inzidenz) ist kontaktfreier Sport im Außenbereich in Gruppen bis 10 Personen zugelassen.
  • Wenn die Inzidenz unter 100 liegt, dürfen zunächst nur bis zu 20 Kinder im Alter bis 14 Jahre in Gruppen Sport im Außenbereich treiben. Zudem ist Individualsport mit maximal fünf Personen aus maximal zwei Haushalten im Außenbereich erlaubt.
  • Nach 14 Tagen stabilem Infektionsgeschehen können dann weitere Öffnungsschritte folgen: Unter Inzidenz 50 werden kontaktfreier Sport im Innenbereich und Kontaktsport im Außenbereich zugelassen. Unter Inzidenz 100 ist dies nur bei Vorlage eines negativen tagesaktuellen Schnell- oder Selbsttests zugelassen.
  • Nach nochmals weiteren 14 Tagen mit stabilem Infektionsgeschehen wird unter einer Inzidenz von 50 Kontaktsport im Innenbereich zugelassen. Unter einer Inzidenz von 100 sind ohne vorheriges Testen kontaktfreier Sport im Innenbereich und Kontaktsport im Außenbereich möglich.
  • Bei Inzidenzwerten über 100 sind zunächst keine Öffnungsschritte vorgesehen. Sollte zudem nach bereits erfolgten Öffnungen die Inzidenz an drei Tagen hintereinander über 100 steigen, tritt die so genannte „Notbremse“ ein und es wird in den jetzigen Zustand (Beschlusslage bis 7. März) zurückgekehrt.

Damit werden wir wohl an der Sportbasis in den Vereinen über mehrere Monate einen sich permanent verändernden „Flickenteppich“ erleben. Dies wird insbesondere für den Wettkampfbetrieb komplexe Fragen aufwerfen. Aus unserer Sicht ist dieser Weg zur Öffnung jedoch einer bundesweit einheitlichen Variante vorzuziehen. Würde die Region mit der höchsten Inzidenz das Tempo vorgeben, wäre dies zwangsläufig mit einer sehr langsamen Öffnung verbunden und dies kann nicht im Interesse aller Mitglieder von SPORTDEUTSCHLAND sein.

 

Veröffentlichung Nationale Strategie Sportgroßveranstaltungen

Nach 15 Monaten intensiver Arbeit haben das Bundesministerium des Innern für Bau und Heimat (BMI) und der DOSB am Mittwoch in einer öffentlichen Anhörung des Sportausschusses die Nationale Strategie Sportgroßveranstaltungen vorgestellt. Diese Strategie stellt die Ergebnisse eines breit angelegten und mit zahlreichen Beteiligungsformaten versehenen Prozesses dar. Der Parlamentarische Staatssekretär im BMI, Stephan Mayer, und DOSB-Vizepräsident Kaweh Niroomand, die an der Spitze des koordinierenden Leitungsgremiums stehen, machten bei der gestrigen Vorstellung im Ausschuss deutlich, dass die vorrangig von den Spitzenverbänden organisierten Sportgroßveranstaltungen in Zukunft noch besser inhaltlich und finanziell unterstützt werden sollen. Kaweh Niroomand brachte dabei das Unverständnis des DOSB zum Ausdruck, dass für den Kreis der Sachverständigen im Ausschuss kein*e Vertreter*in bspw. der Spitzenverbände eingeladen war, der*die über umfangreiche Expertise in der konkreten und praktischen Ausrichtung von Sportgroßveranstaltung zurückgreifen kann. Wir haben in all den Gesprächen der vergangenen Wochen deutlich gemacht, dass die weitere Umsetzung dieser Strategie einen intensiven Dialog mit unseren Mitgliedsorganisationen und eine entsprechende Beschlussfassung erfordert. Deshalb werden wir die Zeit bis zu unserer nächsten Mitgliederversammlung für die weiteren Diskussionen nutzen. 

 

Wegweisende Entscheidungen des Haushaltsausschusses

Gestern hat der Haushaltsausschuss im Deutschen Bundestag zwei wichtige Beschlüsse zur Unterstützung des organisierten Sports gefasst. Für das Programm „Kommunale Einrichtungen Sport, Jugend und Kultur“ stellte der Haushaltsausschuss wie geplant weitere 400 Millionen Euro für die Förderung von kommunalen Sportstätten bereit. Bei den insgesamt 225 Projekten handelt es sich zum Großteil um sanierungsbedürftige Sportstätten und Schwimmbäder. Gerade die Instandsetzung von Sportstätten sehen wir als einen entscheidenden Baustein, um in der Post-Pandemiephase wieder attraktive Sportangebote durchführen zu können.

Eine deutliche Verbesserung erfolgte zudem mit dem neuen Maßgabebeschluss im Förderprogramm „Coronahilfen Profisport“. So wurde der von der Europäischen Kommission erhöhte beihilferechtliche Spielraum nun auch in Deutschland auf dieses Programm für die Erstattung von entgangenen Ticketeinnahmen ausgeweitet. Die beihilferechtliche Obergrenze für die Kleinbeihilfen wurde von 800.000 € auf 1,8 Millionen € erhöht und der Zeitraum des Hilfspaketes wurde dabei bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Damit können Vereine, die bereits im vergangenen Jahr die bisherige Förderhöchstsumme von 800.000 € ausgeschöpft haben, können in diesem Jahr mit bis zu einer weiteren Unterstützung in Höhe von 1 Mio. € rechnen. Bei der Erstattung von weiteren Verlusten (Fixkosten) beließ es der Haushaltsausschuss bei der Obergrenze von bis zu 3 Mio. €.

Mit den Öffnungsperspektiven sowie der Ausweitung der finanziellen Unterstützung sind damit nach schwierigen Monaten erste Lichtblicke für den vereinsbasierten Sport zu erkennen. Wir sind uns aber bewusst, dass damit weiterhin große Herausforderungen für alle ehrenamtlich und hauptberuflich Beschäftigten im Sport verbunden sind. Allerdings sind wir auch sicher, dass wir wieder gemeinsam und mit hoher Disziplin diesen so dringend benötigten Handlungsspielraum verantwortungsvoll nutzen werden. Die DOSB-Leitplanken, die Übergangsregeln der Spitzenverbände, die DOSB Hygiene-Standards sowie die vielen Hygienekonzepten vor Ort werden dabei eine wertvolle Orientierung und Hilfestellung bieten.

 

Mit sportlichen Grüßen

Alfons Hörmann Veronika Rücker
Präsident Vorstandsvorsitzende

Wir verwenden Cookies, um Inhalte zu personalisieren und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Weitere Informationen unter Datenschutzerklärung.