Deutscher Segelflugverband e.V.

Anpassung der DOSB-Leitplanken

Im Zuge der bundesweit sinkenden Inzidenzwerte, die im Durchschnitt nun schon einige Tage unter einhundert liegen, nimmt die Bewegungsfreiheit für den vereinsbasierten Sport gefühlt von Tag zu Tag zu. Gleichzeitig sorgen die Öffnungsschritte in den Ländern und Regionen, auch im Zusammenspiel mit der Bundes-Notbremse und den Vereinbarungen der Bund-Länder-Runde vom 3. März vielerorts für Verunsicherungen. Um in diesen sich ständig anpassenden Szenarien eine klare Orientierung zu bieten, haben wir die DOSB Leitplanken 2021 angepasst. Gemeinsam mit den Übergangsregeln der Spitzenverbände sowie den DOSB Hygienestandards zur Durchführung von Veranstaltungen bilden sie in Kombination mit Hygienekonzepten vor Ort die Instrumente, um Sport im Verein sicher und verantwortungsvoll zu ermöglichen.

Kampagne „Draussen muss drin sein“ als Türöffner

Gut eine Woche nach dem Kampagnenstart von „Draussen muss drin sein“ haben zahlreiche Mitgliedsverbände wie von uns erhofft diese Kampagne auch zu ihrer individuellen Kampagne gemacht. Mit eigenen Motiven unterstützen sie damit sowohl die Forderung an unsere gesamte Gesellschaft als auch die Petition, die inzwischen über 60.000 Unterstützer gefunden hat. Wir verstehen diese Kampagne zur uneingeschränkten Freigabe des Freiluftsports als „Türöffner“ für die notwendigen weiteren Öffnungsschritte. Hier wird dann auch die DOSB-Kampagne mit den beiden Zielthemen Bewegungsförderung und Mitgliedergewinnung für unsere Vereine aufsetzen, die sich in der Endphase der Abstimmung befindet. Auch hier ist es der Ansatz, dass Bünde, Verbände und Vereine die Kampagne individualisieren können und damit eine direkte Bindung vor Ort erzielen. Wir haben hier auch bereits positive Signale von der Sportministerkonferenz und von der Bundesregierung erhalten, die die Kampagne unterstützen wollen.

In diesem Zusammenhang war der DOSB auch am Mittwoch zum Tagesordnungspunkt „Auswirkungen der Corona-Krise auf den Sport“ als Sachverständiger in den Sportausschuss eingeladen und hat dort über die Themen der Kampagnen des Sports zur Überwindung der Pandemie-Folgen, die Bewertung des Infektionsschutzgesetzes aus Sicht des Sports, die aktuellen Zahlen aus der Bestandserhebung sowie den Stand der DOSB/DBS-Impfkampagne berichtet.

Unser Weg nach Tokio

In dieser Woche hat der DOSB-Vorstand in der ersten von fünf Nominierungssitzungen 54 Athlet*innen aus den sechs Sportarten Schießen, Freiwasser- und Beckenschwimmen, Segeln, Sportklettern und Tischtennis für das Olympia Team Deutschland nominiert. Mit diesem Meilenstein rücken die um ein Jahr verschobenen Olympischen und Paralympischen Spiele in Japan bereits in greifbare Nähe. Auf dem Weg nach Tokio bleiben wir im engen Dialog mit dem Team D und setzen im zweiwöchentlichen Rhythmus verschiedene Austauschformate zu aktuellen Themenstellungen um. Zuletzt hat am 19. Mai 2021 eine Sprechstunde mit über 40 Teilnehmer*innen zu Werbemöglichkeiten und -grenzen während der Olympischen Spiele gemäß angepasstem DOSB-Leitfaden und den aktualisierten Regeln zum Umgang mit der Rule 40 der olympischen Charta stattgefunden.

Auf einem guten Weg nach Tokio befindet sich auch die DOSB/DBS-Impfkampagne. Bis einschließlich 19. Mai 2021 wurden bereits 648 Mitglieder von Team D und Team D Paralympics geimpft. Zunehmend zeigt sich auch, dass viele impfwillige Mitglieder der Teams sich bereits anderweitig mit einem Impfschutz versorgt haben. Die Kampagne wird auch in den kommenden Wochen fortgesetzt, um allen Mitgliedern von Team D und Team D Paralympics ein passendes Impfangebot machen zu können. Ein großes Lob gebührt dabei insbesondere den Kooperationspartnern in den Verbänden, an den Olympiastützpunkten und in den medizinischen Untersuchungszentren, die in kürzester Zeit die damit verbundenen logistischen Herausforderung erfolgreich umgesetzt haben und sie weiter umsetzen werden.

Urheberrechtsgesetz mit Ausnahme für Livesport-Übertragungen – Transparenzregister geschoben

Am gestrigen Donnerstag hat der Deutsche Bundestag das intensiv diskutierte Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG) beschlossen. Im Kern geht es darum, dass kulturelle und andere urheberrechtlich geschützte Inhalte für kurze Zeiträume ohne Gebühr und Einschränkung bei uploads im Netz genutzt werden können. Für den organisierten Sport ist dank intensivem Lobbying, insbesondere durch die Kolleg*innen der DFL, eine wichtige Ausnahme für Livesportübertragungen enthalten. Diese schützt insbesondere den Wert der Live-TV-Rechte für alle Sportveranstalter.

Im Gegensatz zur ursprünglichen Planung ist im Bundestag die für Mittwoch geplante Verabschiedung der Geldwäscherichtlinie inklusive der Regelungen zum Transparenzregister auf die nächste Sitzungswoche ab dem 7. Juni verschoben worden.

Ihnen/Euch allen ein schönes und erholsames Pfingstwochenende,

mit sportlichen Grüßen

Alfons Hörmann                     Veronika Rücker
Präsident                                Vorstandsvorsitzende

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