Die Wahlkämpfe auf Bundesebene und in Mecklenburg-Vorpommern sowie Berlin gehen nun in den Endspurt. Zur Bundestagswahl am 26. September haben wir die Parteien zu ihren sportpolitischen Plänen für die neue Wahlperiode befragt. Seit Freitagabend haben wir nun die jeweiligen Antworten auf unsere acht Fragen (Wahlprüfsteine) vorliegen. Alle Parteien, die an dem Format teilgenommen haben, beschreiben in ihren Antworten, wie SPORTDEUTSCHLAND künftig unterstützt und gefördert werden soll. Alle Parteien wollen in die Sportstätteninfrastruktur investieren, mit einem besonderen Fokus auf Klimaneutralität und Barrierefreiheit. Auch die Anerkennung des Ehrenamtes soll parteiübergreifend gestärkt werden. Insbesondere bei den Fragen der Spitzensportförderung, der Ausrichtung von Sportgroßveranstaltungen und der Ressortverortung des Sports auf Bundesebene haben die Parteien jedoch sehr unterschiedliche Vorstellungen. Eine Zusammenfassung sowie die Übersicht der vollständigen Antworten erhalten Sie im Info-Paket zur Bundestagswahl. Dort finden Sie auch die sportpolitischen Forderungen des DOSB und die dazugehörigen Grafiken. Alle Materialien aus dem Info-Paket, inklusive der Antworten, dürfen Sie gerne Ihren Mitgliedern und Interessierten zur Verfügung stellen. Nutzen Sie die Antworten der Parteien gerne, um Ihren Wahlkreiskandidat*innen bis zur Wahl, aber gerne auch danach, auf den “sportpolitischen Zahn zu fühlen”.
Impfwoche
Ein wichtiger Schwerpunkt bleibt zu Beginn des Herbstes 2021 das Thema Impfen und der Versuch, die Impfquote vor dem Einsetzen einer “vierten Infektionswelle” weiter deutlich in die Höhe zu treiben. Die Bundesregierung hat hierfür die laufende Aktionswoche ausgerufen, bei der mit niedrigschwelligen Impfangeboten in vielen gesellschaftlichen Kontexten spontane Impfungen realisiert werden sollen. Auch der organisierte Sport ist hierbei aktiv, so gibt es z.B. beim LSB Berlin am 15. September den “Berliner Impftag des Sports”. Von 8–18 Uhr werden hier Impfdosen von Johnson&Johnson sowie Biontech/Pfizer angeboten. Gleichzeitig sind viele weitere Kampagnen unserer Mitgliedsorganisationen zum Impfen angelaufen. Insbesondere im Kontext der 2G-Debatten in den Ländern sowie der sich weiter entwickelnden Länderverordnungen bleibt die Impfung der beste Weg zum aktiven Sporttreiben im Verein und zum Schutz von sich und anderen.
Hochwasserhilfen
Bundestag und Bundesrat haben in der vergangenen Woche das Aufbauhilfegesetz 2021 zum Wiederaufbau nach der Flutkatastrophe im Juli beschlossen. Bis zu 30 Milliarden Euro Hilfen stellen Bund und Länder im Sondervermögen “Aufbauhilfe 2021” zur Verfügung. Das Geld soll geschädigten Privathaushalten, Unternehmen und anderen Einrichtungen – darunter auch Vereinen – und der Wiederherstellung kommunaler Infrastruktur wie bspw. Sportstätten dienen. Laut der ebenfalls beschlossenen Aufbauhilfeverordnung 2021 kann der Wiederaufbau kommunaler Infrastruktur vollständig gefördert werden – Privatpersonen, Unternehmen und andere Einrichtungen und damit auch vereinseigene Sportstätten können bis zu 80 Prozent der Schadenssumme erhalten. Eine Härtefallregelung ermöglicht auch bei Sportvereinen eine vollständige Förderung, wenn trotz der Teilförderung “die existenzbedrohende Lage des Geschädigten bestehen bleiben würde”. Aufbauhilfegesetz und -verordnung müssen noch durch Verwaltungsvereinbarungen zwischen Bund und den betroffenen Bundesländern ergänzt werden.
Mit sportlichen Grüßen
Alfons Hörmann Veronika Rücker
Präsident Vorstandsvorsitzende
Update 16.09.2021
Im Nachgang zu unserem gestrigen Rundschreiben haben wir zum Themenkomplex der „Hochwasserhilfen“ aktuelle Informationen erhalten, die wir gerne unmittelbar an Sie weitergeben möchten, auch wenn uns bewusst ist, dass vor allem die Regionen NRW und Rheinland-Pfalz davon betroffen sind. Vereinseigene Sportstätten können auf der Basis des Aufbauhilfegesetzes 2021 auch mit Hilfen in Höhe der vollständigen Schadenssumme rechnen. Die Verwaltungsvereinbarung aus NRW liegt hier bereits vor. In Rheinland-Pfalz muss diese noch vom Kabinett abgesegnet werden. Sportvereine werden demnach als „gemeinnützige Träger sozialer Infrastruktur“ im Sinne der Verordnung betrachtet und zur Daseinsvorsorge gezählt. Damit sind vereinseigene Sportstätten der kommunalen Infrastruktur gleichgestellt. Diese pragmatische Lösung im Sinne der Sportvereine begrüßen wir ausdrücklich und danken den jeweiligen Landesregierungen.