In Österreich gibt es eine Vielzahl militärischer Gebiete. Für die meisten gilt, dass sich ihre Luftraumklassifizierung ändert zu Delta, wenn sie aktiv sind. Sie sind dann für Segelflieger gesperrt und nur mit Freigabe zu durchfliegen.
Bei einer MTA (Militärisches Trainingsgebiet) ist das aber nicht der Fall, wie folgende Klarstellung des österreichischen Bundesheeres verdeutlicht:
"Aktivierte MTAs dienen grundsätzlich militärischen Übungsvorhaben. Bei erfolgter Aktivierung ändern sich jedoch die verlautbarten Luftraumklassen NICHT, es sind bei geplanten Flugvorhaben daher die Regeln der jeweiligen Luftraumklasse anzuwenden. Sofern Sie beabsichtigen, in freigabepflichtigen Luftraum (Luftraumklasse D und C) einzufliegen, können Freigaben u.a. im Wege FIC VIENNA, aber auch MILITARY RADAR (FRQ 131,025MHz) - zuständig für alle MTAs außer MTA TULLN1 sowie MTA ZELTWEG 1 u. 2 - eingeholt werden.
Den MTA sind die Luftraumklassen gem. der Luftfahrtkarte ÖSTERREICH zugeordnet. Diese Luftraumklassen gelten unabhängig von einer aktivierten/deaktivierten MTA. Es kann daher sein, dass z.B. MTA SCHOBER verschiedene Luftraumklassen zugeordnet sind. Von 7500ft bis FL125 ist das im nördlichen Bereich Luftraumklasse "E", FL125 und darüber "D" bzw. "C". Für jenen Teil der aktivierten MTA, welcher "E" zugeordnet ist, ist keine Freigabe erforderlich, für jenen Teil der aktivierten MTA von FL125 und darüber ist diese Freigabe zwingend einzuholen.
Eine Aktivierung einer MTA ändert lediglich die Zuständigkeit der Bewirtschaftung dieses Luftraumes und geht von ACG an das Militär über, es ändert sich nur der Ansprechpartner, sonst nichts.
Selbstverständlich ist bei aktivierter MTA in nicht freigabepflichtigem Luftraum vermehrt mit militärischem Flugverkehr zu rechnen."
Bernd Korthaus - DSV