Deutscher Segelflugverband e.V.

Impfaufruf des DOSB in Zusammenarbeit mit BMG und BMI

Leider stockt die Impfquote in Deutschland und liegt derzeit nur bei ca. 75% aller Erwachsenen. Eine Studie der Agentur ONE8Y zeigt, dass die sportinteressierte Bevölkerung und auch die im Verein aktiven Menschen nicht nur eine höhere Impfquote aufweisen (+80%), sondern auch eine hohe Bereitschaft zum Impfen äußern, um ihrem Verein zu helfen und ein „Comeback“ des Vereinssports zu ermöglichen.

Darum hat der DOSB der Bundesregierung angeboten, die offizielle Impfkampagne der Bundesregierung („Ärmel hoch“) mit einer eigenen Sub-Kampagne zu stärken, und zwar im Rahmen der übergeordneten „Comeback“-Kampagne des Sports. Seit Juni läuft die nationale Kampagne zur Öffnung des Sports sowie zur Erhaltung der Vereinslandschaft. Im Fokus der (Mitmach-) Kampagne stehen das „Comeback der Gemeinschaft“ und das „Comeback der Bewegung“. Durch die bundesweite Aktivierung, die vielfältigen Anpassungsmöglichkeiten und die umfangreichen Vorlagen sind bereits viele Landessportbünde/-verbände und Spitzenverbände sowie zahlreiche Vereine in die Kampagne eingestiegen und tragen zur bundesweiten Verbreitung bei.

Der ergänzende Impfaufruf des DOSB wird nun ab dem 22. Oktober 2021 bundesweit über die verschiedenen Mediaflächen der Firma Ströer ausgerollt. Parallel erfolgt eine Aktivierung über Social Media mit individuellen Motiven aus dem Sport. Dazu laden wir alle Akteure des Sports ein, sich an der Umsetzung zu beteiligen. Durch Vorlagen für Plakate und Social Media in unserer bekannten Toolbox und über die Webseite come-back.fit können sich alle Partner aus dem Sport aktiv beteiligen und Motive individuell adaptieren.

 

Bundestagswahl und Koalitionsverhandlungen

Eine Woche nach der Bundestagswahl laufen in Berlin die Verhandlungen zur Bildung einer neuen Regierung auf Hochtouren. In diesen zahlreichen Vorsondierungen sollen zunächst grundsätzliche Hürden und Brücken möglicher Koalitionen identifiziert werden, um anschließend in Dreierkonstellationen in die eigentlichen Sondierungs- und Koalitionsverhandlungen einzusteigen. Auch sportpolitische Fragestellungen und Pläne dürften in diesen umfangreicheren Runden zum Thema werden. Gleichzeitig müssen sich auch die Fraktionen in der Sportpolitik neu aufstellen, da nicht nur der Ausschussvorsitz neu besetzt werden muss, sondern für einige Fraktionen die bisherigen Sprecher*innen für Sportpolitik nicht erneut angetreten sind. Eine ausführliche Analyse zu Auswirkungen der Bundestagswahl auf die Sportpolitik und zu den weiteren Entwicklungen im Bundestag und der Regierungsbildung ist gestern in der DOSB-Presse erschienen.

 

Leistungssportkonferenz in Kienbaum

Zwei Monate nach dem Ende der Olympischen Spielen in Tokio treffen sich in dieser Woche die Partner und Beteiligten der nationalen Leistungssportentwicklung, um auf Grundlage der Analysen zu den einzelnen Sommersportarten eine differenzierte Gesamtbewertung der sportfachlichen Ergebnisse vorzunehmen. Dabei kommt die Medaillenbilanz ebenso zur Sprache wie die Finalplatzierungen, die Zielstellungen der Spitzenverbände und der weltweite Vergleich der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die jeweiligen Leistungssportstrukturen. Von hohem Interesse sind die Ausblicke auf die Olympischen Sommerspiele Paris 2024 sowie auf die Spiele von Los Angeles 2028 und Brisbane 2032. Während für die bereits in drei Jahren stattfindenden Sommerspiele von Paris die Konzentration auf bereits heute vorhandene Potenziale Priorität hat, stehen Los Angeles und noch mehr Brisbane im Zeichen eines langfristigen Leistungsaufbaus. Allen künftigen Spielen gemeinsam ist der anhaltende Bedarf an Unterstützungsmaßnahmen im Trainer*innen-Bereich sowie die Notwendigkeit der stärkeren Berücksichtigung gesellschaftlicher Rahmenbedingungen für Talentsichtung und Spitzenleistungen.

 

Vorbereitung Peking 2022

Vier Monate vor Eröffnung der Winterspiele hat IOC-Präsident Dr. Thomas Bach die Nationalen Olympischen Komitees erneut zu einem Informationsaustausch per Videokonferenz geladen. Gemeinsam mit Juan-Antonio Samaranch jr., dem Vorsitzenden der Koordinierungskommission für die Winterspiele, hat Bach die in den vergangenen Wochen von der IOC-Exekutive beschlossenen Prinzipien für die Spiele in Peking erläutert. So werden wie bereits in Tokio alle Athlet*innen und Teilnehmende an den Spielen, die vollständig geimpft sind, bei ihrer Ankunft in ein geschlossenes System eintreten. Dieses geschlossene System wird alle mit den Spielen zusammenhängenden Bereiche umfassen, auch ein spezielles Transportsystem wird hierfür eingerichtet.

Teilnehmende der Spiele, die nicht vollständig geimpft sind, müssen bei ihrer Ankunft in Peking eine 21-tägige Quarantäne durchlaufen. Athlet*innen, die eine begründete medizinische Ausnahmegenehmigung vorlegen können, werden gesondert betrachtet. Alle inländischen und ausländischen Teilnehmer*innen der Spiele und alle Mitarbeitenden im geschlossenen System werden darüber hinaus täglich getestet. Eintrittskarten werden ausschließlich an Zuschauer*innen mit Wohnsitz in China verkauft, die die Anforderungen der COVID-19-Schutzmaßnahmen erfüllen.

Die Pressemitteilung zu diesen und weiteren Grundsätzen zur Ausrichtung der Spiele finden Sie hier. Konkrete Informationen zur Umsetzung werden die „Playbooks“ enthalten, die am 22. Oktober 2021 und in einer weiteren Fassung im Dezember veröffentlicht werden.

 

Genderbewusste Sprache im DOSB und in der dsj

Aufgrund aktueller gesellschafts- und sportpolitischer Entwicklungen sowie zahlreicher Anfragen hat der Vorstand des DOSB beschlossen, die bislang im DOSB gültige Regelung in Bezug auf genderbewusste Sprache von 2019 auszuweiten und eine einheitliche Anwendung von Gendersternchen und Neutralisierungen im DOSB zu unterstützen. Die Regelungen aus dem Leitfaden „Genderbewusste Sprache im DOSB und in der dsj“ gelten seit September 2021 für alle Bereiche des DOSB und sollen ferner den Mitgliedsorganisationen als Hilfestellung und Orientierung dienen. Der Leitfaden ist ab sofort online auf der Website des DOSB unter dem Reiter „Gleichstellung“ einzusehen und kann gerne weitergeleitet werden. Bei Fragen und Unsicherheiten kann sich jederzeit an das Team Gleichstellung (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) gewandt werden.

 

Abschließend laden wir Sie ein, die neueste Episode der „Reise durch SPORTDEUTSCHLAND“ und den Besuch von Kristina Vogel bei Lisa Unruh für eine inspirierende Restwoche anzuschauen und zu teilen.

Mit sportlichen Grüßen

Alfons Hörmann                  Veronika Rücker
Präsident                              Vorstandsvorsitzende

Bundestagswahl und Koalitionsverhandlungen  

Die Bundestagswahl am vergangenen Sonntag bringt neue Bewegung in die politische Landschaft der Republik. Der DOSB hatte sich bereits im Vorfeld mit eigenen Forderungen, mit der Abfrage von Wahlprüfsteinen und mehreren Wahlaufrufen positioniert. Als größte zivilgesellschaftliche Organisation der Republik begrüßen wir vor allem die erneut hohe Wahlbeteiligung, denn wie der Sport lebt auch unsere Demokratie von Engagement und Beteiligung der Bürger*innen. Nach den Sitzungen der Parteigremien und der neuen Fraktionen beginnen nun zeitnah die Sondierungsgespräche zur Bildung einer neuen Regierungskoalition. Dabei setzen wir uns von Beginn der Gespräche dafür ein, dass auch die Belange und Wünsche des organisierten Sports Berücksichtigung und Eingang in entsprechende Papiere, Vereinbarungen und Verträge finden. 

Klar ist bereits jetzt: die bisherige Regierungskonstellation wird wohl in dieser Form nicht fortbestehen. Die Erfahrung aus 2017 lässt vermuten, dass erneut mit langwierigen Verhandlungen zu rechnen ist. Der neue Bundestag wird sich indessen Ende Oktober konstituieren. Insbesondere im Sportausschuss ist die Fluktuation in diesem Jahr besonders hoch, da viele Abgeordnete nicht erneut angetreten sind. Eine Übersicht, welche Abgeordnete in ihrem Wahlkreis oder über die Landeslisten der Parteien gewählt wurden, finden Sie beim Bundeswahlleiter.

Ermuntern Sie auch Ihre Vereine und deren Mitglieder, ihre Abgeordneten zu kontaktieren, ins Gespräch zu kommen und auf die Belange des Vereins vor Ort oder des organisierten Sports insgesamt hinzuweisen. Gerne können Sie dafür das Wahlpaket des DOSB an Ihre Mitglieder verteilen. 

Hochwasserhilfe 2021 / Steuerliche Sonderregelungen  

Auf dem Gebiet der Umsatzsteuer wurden im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe 2021 durch ein BMF-Schreiben vom 23. Juli 2021 Billigkeitsmaßnahmen bundesweit erlassen. Sonderregelungen und Erleichterungen für andere Steuergebiete wurden nicht bundesweit einheitlich veröffentlicht, sondern mittels eigenständigen Ländererlassen geregelt mit Entfaltung einer begrenzten Rechtswirkung in den jeweiligen von der Katstrophe betroffenen Bundesländern. 

Für Sportvereine bestand insbesondere die Gefahr mit Durchführung von mildtätigen Aktivitäten, die nicht den eigenen Satzungszwecken entsprechen, die eigene Gemeinnützigkeitseinstufung nach der Abgabenordnung zu gefährden. Ferner war es für Spendensammlungen hinderlich, dass die Vereinfachung des Spendennachweises (Verzicht auf die Notwendigkeit der Vorlage von Zuwendungsbestätigungen durch die Spender) bis dato nicht klar und eindeutig bundesweit geregelt wurde. 

Aufgrund der von vielen Mitgliedsorganisationen an uns herangetragenen Hinweise auf die fehlende bundesweite Rechtssicherheit haben wir beim Bundesministerium der Finanzen im August die Herbeiführung eindeutiger und klarer Rechtspositionen beantragt.

Das Ministerium hat uns nun informiert, dass kein weiteres BMF-Schreiben geplant sei. Der Notwendigkeit der von uns beantragten Klarstellung zustimmend, wurde uns jedoch per Schreiben vom 23. September 2021 schriftlich bestätigt, dass die Sonderregelungen der Ländererlasse auch in den nicht unmittelbar von der Hochwasserkatastrophe betroffenen Ländern Anwendung finden. Die Finanzministerien der Länder wurden über das Schreiben in Kenntnis gesetzt. Das als Anlage angefügte Schreiben kann somit als Rechtsgrundlage für die bundesweite Anwendung der Sonderregelungen der Länder genutzt werden. 

Projektausschreibung „Willkommen im Sport“ 2022 

Auch für den kommenden Förderzeitraum (1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022) können sich DOSB-Mitgliedsorganisationen um eine von der Beauftragten für Migration, Flüchtlinge und Integration im Bundeskanzleramt unterstützte Projektförderung „Willkommen im Sport“ (WiS), bewerben und Menschen mit Fluchterfahrung ins Zentrum ihrer Arbeit rücken. Dabei stehen folgende Schwerpunkte im Fokus der Projektarbeit von „Willkommen im Sport“: 

  • Ausbildungs- und Qualifizierungsangebote zur Stärkung des Ehrenamts im Sport 
  • Ehrenamtliches Engagement im Sport zur Förderung gesellschaftlicher Teilhabe 
  • Empowerment zur Stärkung selbstbestimmter Teilhabe 
  • Interkulturelle Öffnungs- und Integrationsprozesse von Sportvereinen fördern 
  • Netzwerke innerhalb und außerhalb des Sports verstetigen 

Für das Jahr 2022 wurden seitens des DOSB Projektmittel in Höhe von ca. 1 Million Euro beantragt. Aktuell liegt uns leider noch kein Bewilligungsbescheid vor, wir gehen aber aufgrund der Signale aus dem Bundeskanzleramt davon aus, dass das Projekt realisiert wird. Um Ihnen einen angemessenen Zeitraum für eine Bewerbung zu geben, schreiben wir das Projekt bereits jetzt aus. Wir gehen davon aus, dass wir spätestens Ende Oktober Klarheit haben und werden Sie dann umgehend informieren. 

Anträge auf Förderung können bis zum 1. November 2021an den DOSB gestellt werden, welche durch eine Fachjury ausgewertet werden. Beachten Sie bitte, dass Fördervoraussetzung die Erfüllung des DOSB-Stufenmodells zur Prävention und dem Schutz vor sexualisierter Belästigung und Gewalt ist. 

Ansprechstelle für Betroffene sexualisierter Gewalt im Sport  

Hier übersenden wir Ihnen einen Konzeptentwurf für eine Ansprechstelle für Betroffene sexualisierter Gewalt im Sport, der uns seitens des BMI vor wenigen Tagen erreicht hat. Die Übersendung des Konzepts war verbunden mit der Bitte um Prüfung, ob sich der DOSB in einem noch zu gründenden Trägerverein engagieren möchte.

Wir haben in der Zwischenzeit erfahren, dass sich das BMI mit demselben Anliegen auch an einzelne Mitgliedsorganisationen und Institutionen gewandt hat. Daher möchten wir Sie über den aktuellen Stand informieren. Auch wenn wir der Einrichtung einer unabhängigen Anlaufstelle für Betroffene sexualisierter Gewalt grundsätzlich positiv gegenüberstehen und dies auch öffentlich mehrfach geäußert haben (zuletzt im Sportausschuss des Deutschen Bundestags Anfang Mai 2021), stellen sich für uns in Bezug auf das konkrete Konzept noch zahlreiche offene Fragen, zu denen wir derzeit mit dem BMI im Austausch sind.

Wir werden Sie wieder informieren, sobald uns die Antworten auf unsere Fragen vorliegen. Gerne nehmen wir in der Zwischenzeit Ihre Einschätzungen und Fragen entgegen. 

Mit sportlichen Grüßen 

Alfons Hörmann                               Veronika Rücker 
Präsident                                             Vorstandsvorsitzende 

In der Corona-Pandemie haben unsere Trainer*innen und Übungsleiter*innen von Beginn an eine zentrale Rolle gespielt, insbesondere wenn es darum ging, Sportdeutschland trotz Lockdowns und Kontaktbeschränkungen weiter in Bewegung zu halten. Und sie sind es auch, die beim Comeback der Bewegung in unseren Vereinen den Sportbetrieb wieder in Gang bringen und die Gemeinschaft zusammenhalten. Um das zu schaffen, benötigen die Engagierten gute Angebote, um ihre Kompetenzen und ihre Fähigkeiten weiterzuentwickeln.

Mit großem Engagement und hoher Fachkenntnis haben die Bildungsverantwortlichen daher seit Beginn der Corona-Pandemie kreative Ideen und insbesondere auch digitale Lösungen für die Bildungsarbeit im Sport entwickelt und umgesetzt. Einige dieser Beispiele werden derzeit in einer Reihe der Zeitschrift Leistungssport vorgestellt. Der Sport als Bildungsanbieter zeigt sich in der Pandemie innovativ und handlungsfähig und konnte so auch anderen Bildungsakteuren in der Zivilgesellschaft und in der formalen Bildung gute Beispiele liefern.

Daher möchte ich Ihnen auf diesem Wege für das große Engagement in Ihren Bildungs-Teams während der letzten anderthalb Jahre danken.

Gleichzeitig blicken wir schon jetzt auf das Jahr 2022, in dem uns die Pandemie vermutlich weiter beschäftigen wird. Auch wenn wir nun Vieles in neuen und digitalen Formaten durchführen können, benötigen wir Regelungen für die Bereiche, in denen dies nicht oder nur eingeschränkt möglich ist. Im März 2020 hatten wir daher eine zeitweise veränderte Praxis bei der Ausstellung und Verlängerung von DOSB-Lizenzen beschlossen und kommuniziert, die wir im Dezember 2020 für das Jahr 2021 verlängert hatten.

Diese Praxis möchten wir nun auch für das Jahr 2022 ermöglichen und greifen dabei auch die erweiterten Regelungen zu digitalen Anteilen auf, die wir bereits in unseren Informationen an die DOSB-Mitgliedsorganisationen vom 06. September erwähnt und im Wissensnetz intensiv diskutiert haben.

Der Vorstand des DOSB hat am 31. August 2021 Folgendes beschlossen:

  1. Ausbildungsträger können DOSB-Lizenzen, die bis zum 31. Dezember 2022 ungültig werden, bei Bedarf auch ohne absolvierte Fortbildung um ein zusätzliches Jahr ab dem letzten Gültigkeitstag verlängern.
  2. In Ausnahmefällen ist es möglich, Lizenzen auch um bis zu zwei Jahre zu verlängern. Falls dies notwendig ist, muss der Ausbildungsträger den Bedarf im Voraus beim Ressort Bildung im DOSB anzeigen. Falls auch dieser Zeitraum für einen Verband nicht ausreichend ist, kommt eine Einzelfallprüfung zum Tragen.
  3. Zudem können Ausbildungsträger die Dauer von DOSB-Lizenzausbildungen, die aufgrund der Corona-Krise nicht stattfinden können oder sich verzögern, um ein zusätzliches Jahr und damit auf maximal drei Jahre ausdehnen.
  4. Alle Verbände, die keinen Handlungsbedarf haben, müssen dementsprechend auch an der aktuellen Vergabe keine Änderungen vornehmen.

 

Darüber hinaus gelten die erweiterten Regelungen zu digitalen Anteilen in der Aus- und Fortbildung auch in 2022. Diese wurden für 2020/2021 im Wissensnetz kommuniziert. Für Ausbildungen wurde bspw. festgelegt, dass innerhalb dieser Ausnahmeregelungen bis zu 50% online, bei Fortbildungen bis zu 100% online durchgeführt werden kann. Wichtig ist, dass weiterhin das Erreichen der Lernziele im Vordergrund steht und Reflexions- und Feedbackmöglichkeiten gegeben werden. Zudem bitten wir, die Vorgaben der staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht zu beachten.

Die Erfahrungen zu den erweiterten digitalen Anteilen werden nun ausgewertet und mit den Bildungsverantwortlichen diskutiert. Hier die entsprechenden Direktlinks im Wissensnetz mit den detaillierten Informationen:

Corona: Wie viele digitale Anteile sind bei Ausbildungen möglich?

Corona: Wie viele digitale Anteile sind bei Fortbildungen möglich?

Digitale Bildung, online, Präsenz, synchron, asynchron – Erprobungs- und Pilotphase in der Corona-Phase bis 31.12.2020; verlängert bis 31.12.2022

Uns ist es wichtig deutlich zu machen, dass dies eine Ausnahmeregelung darstellt. Wir sollten gemeinsam die bestmöglichen Anstrengungen unternehmen, um die in den Vereinen und Verbänden Engagierten kontinuierlich zu qualifizieren und so für ihr Engagement zu stärken. Deshalb bitten wir alle Verbände, soweit es eben möglich ist, Aus- und Fortbildungen durchzuführen und Lehrgänge auch digital zu gestalten. Das Ressort Bildung im DOSB steht allen Ausbildungsträgern für die Gestaltung von digitalen Angeboten beratend zur Seite. 

Wir hoffen, damit eine gute und praktikable Lösung im Sinne aller Ausbildungsträger gefunden zu haben.

Informationen zu diesen Änderungen stellen wir wie gewohnt auch im DOSB-Wissensnetz bereit. Bei Rückfragen und Kommentaren melden Sie sich gerne bei uns – am besten auch direkt im DOSB-Wissensnetz. Wenn Sie noch keinen Zugang zum Wissensnetz haben, melden Sie sich bitte unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Veronika Rücker
Vorstandsvorsitzende /
Vorstand Sportentwicklung

Die Wahlkämpfe auf Bundesebene und in Mecklenburg-Vorpommern sowie Berlin gehen nun in den Endspurt. Zur Bundestagswahl am 26. September haben wir die Parteien zu ihren sportpolitischen Plänen für die neue Wahlperiode befragt. Seit Freitagabend haben wir nun die jeweiligen Antworten auf unsere acht Fragen (Wahlprüfsteine) vorliegen. Alle Parteien, die an dem Format teilgenommen haben, beschreiben in ihren Antworten, wie SPORTDEUTSCHLAND künftig unterstützt und gefördert werden soll. Alle Parteien wollen in die Sportstätteninfrastruktur investieren, mit einem besonderen Fokus auf Klimaneutralität und Barrierefreiheit. Auch die Anerkennung des Ehrenamtes soll parteiübergreifend gestärkt werden. Insbesondere bei den Fragen der Spitzensportförderung, der Ausrichtung von Sportgroßveranstaltungen und der Ressortverortung des Sports auf Bundesebene haben die Parteien jedoch sehr unterschiedliche Vorstellungen. Eine Zusammenfassung sowie die Übersicht der vollständigen Antworten erhalten Sie im Info-Paket zur Bundestagswahl. Dort finden Sie auch die sportpolitischen Forderungen des DOSB und die dazugehörigen Grafiken. Alle Materialien aus dem Info-Paket, inklusive der Antworten, dürfen Sie gerne Ihren Mitgliedern und Interessierten zur Verfügung stellen. Nutzen Sie die Antworten der Parteien gerne, um Ihren Wahlkreiskandidat*innen bis zur Wahl, aber gerne auch danach, auf den “sportpolitischen Zahn zu fühlen”.

Impfwoche

Ein wichtiger Schwerpunkt bleibt zu Beginn des Herbstes 2021 das Thema Impfen und der Versuch, die Impfquote vor dem Einsetzen einer “vierten Infektionswelle” weiter deutlich in die Höhe zu treiben. Die Bundesregierung hat hierfür die laufende Aktionswoche ausgerufen, bei der mit niedrigschwelligen Impfangeboten in vielen gesellschaftlichen Kontexten spontane Impfungen realisiert werden sollen. Auch der organisierte Sport ist hierbei aktiv, so gibt es z.B. beim LSB Berlin am 15. September den “Berliner Impftag des Sports”. Von 8–18 Uhr werden hier Impfdosen von Johnson&Johnson sowie Biontech/Pfizer angeboten. Gleichzeitig sind viele weitere Kampagnen unserer Mitgliedsorganisationen zum Impfen angelaufen. Insbesondere im Kontext der 2G-Debatten in den Ländern sowie der sich weiter entwickelnden Länderverordnungen bleibt die Impfung der beste Weg zum aktiven Sporttreiben im Verein und zum Schutz von sich und anderen.

Hochwasserhilfen

Bundestag und Bundesrat haben in der vergangenen Woche das Aufbauhilfegesetz 2021 zum Wiederaufbau nach der Flutkatastrophe im Juli beschlossen. Bis zu 30 Milliarden Euro Hilfen stellen Bund und Länder im Sondervermögen “Aufbauhilfe 2021” zur Verfügung. Das Geld soll geschädigten Privathaushalten, Unternehmen und anderen Einrichtungen – darunter auch Vereinen – und der Wiederherstellung kommunaler Infrastruktur wie bspw. Sportstätten dienen. Laut der ebenfalls beschlossenen Aufbauhilfeverordnung 2021 kann der Wiederaufbau kommunaler Infrastruktur vollständig gefördert werden – Privatpersonen, Unternehmen und andere Einrichtungen und damit auch vereinseigene Sportstätten können bis zu 80 Prozent der Schadenssumme erhalten. Eine Härtefallregelung ermöglicht auch bei Sportvereinen eine vollständige Förderung, wenn trotz der Teilförderung “die existenzbedrohende Lage des Geschädigten bestehen bleiben würde”. Aufbauhilfegesetz und -verordnung müssen noch durch Verwaltungsvereinbarungen zwischen Bund und den betroffenen Bundesländern ergänzt werden.

Mit sportlichen Grüßen

Alfons Hörmann                  Veronika Rücker
Präsident                            Vorstandsvorsitzende

 

Update 16.09.2021

Im Nachgang zu unserem gestrigen Rundschreiben haben wir zum Themenkomplex der „Hochwasserhilfen“ aktuelle Informationen erhalten, die wir gerne unmittelbar an Sie weitergeben möchten, auch wenn uns bewusst ist, dass vor allem die Regionen NRW und Rheinland-Pfalz davon betroffen sind. Vereinseigene Sportstätten können auf der Basis des Aufbauhilfegesetzes 2021 auch mit Hilfen in Höhe der vollständigen Schadenssumme rechnen. Die Verwaltungsvereinbarung aus NRW liegt hier bereits vor. In Rheinland-Pfalz muss diese noch vom Kabinett abgesegnet werden. Sportvereine werden demnach als „gemeinnützige Träger sozialer Infrastruktur“ im Sinne der Verordnung betrachtet und zur Daseinsvorsorge gezählt. Damit sind vereinseigene Sportstätten der kommunalen Infrastruktur gleichgestellt. Diese pragmatische Lösung im Sinne der Sportvereine begrüßen wir ausdrücklich und danken den jeweiligen Landesregierungen.

In Deutschland enden nun sukzessive die Sommerferien und der Alltag in Zeiten der Pandemie nimmt wieder Fahrt auf, so auch im Sport. Trotz steigender Inzidenzen ist insgesamt ein positiver Trend erkennbar: Die inzwischen relativ hohe Impfquote sorgt offenbar dafür, dass die Zahl der schweren Infektionsverläufe deutlich zurückgegangen ist. Daher wiederholen wir auch an dieser Stelle nochmals unsere Empfehlung: Lasst uns gemeinsam dafür werben, dass sich möglichst viele Sportkolleg*innen impfen lassen und damit sich und andere schützen und den weitgehend ungebremsten Zugang zum Sport sichern. Gleichzeitig verknüpfen wir dies aber auch mit der klaren Forderung an die Politik: Der organisierte Sport kann und wird neuerliche pauschale Lockdowns nicht mehr akzeptieren und erwartet Regelungen, die Bewegung und Sport in unserer Gesellschaft auch in Zeiten der Pandemie stärken und fördern!

Corona-Landesverordnungen

Im Vorfeld der Bundestagswahl am 26. September, zu der wir ja ein umfangreiches Info-Paket erarbeitet und Ihnen zur Verfügung gestellt haben und im Nachgang der Bund-Länder-Beschlüsse im August sind in den letzten Wochen die Landesverordnungen angepasst worden. Im Zentrum der sportrelevanten Aspekte stehen dabei insbesondere die unterschiedlichen Regelungen zu 3 G (Geimpft, Genesen, Getestet) bzw. 2 G und offenbaren einmal mehr die Vielfalt der Auslegungen in den 16 Bundesländern. Immerhin werden beinahe flächendeckend die Tests für ungeimpfte Kinder und Jugendliche für den Schulbesuch auch zur Teilnahme am Vereinssport anerkannt. Die aktuellen Verordnungen finden Sie hier.

 

Aktion Mensch und DOSB engagieren sich partnerschaftlich für Inklusion

 

Während die besten deutschen Athlet*innen in Tokio um paralympische Medaillen gekämpft haben, setzen sich Aktion Mensch und der Deutsche Olympische Sportbund gemeinsam dafür ein, das Thema Inklusion in den Verbänden und Vereinen weiter zu stärken. Die Aktion Mensch stellt im Zuge der bewährten Partnerschaft bundesweit ein Fördervolumen von bis zu fünf Millionen Euro für die Umsetzung von bis zu 20 inklusiven Sportprojekten bereit. Gefördert werden Aktivitäten der DOSB-Mitgliedsorganisationen (einschließlich der Untergliederungen der verschiedenen Behindertensportverbände), die den Zugang für Menschen mit Behinderungen zu Sportangeboten verbessern. Das zielt neben aktivem Sporttreiben auch auf das Engagement in Vereinsfunktionen sowie als Übungsleiter/Trainer*innen oder Schiedsrichter*innen. Die Umsetzung der Kooperation wird gestartet mit einer digitalen Infoveranstaltung am 8. Oktober 2021. Danach können die Verbände bis 31. Januar 2022 ihre Anträge bei der Aktion Mensch einreichen. Die Projekte sollen mindestens zwei und bis zu fünf Jahre laufen.

 

Trauer um Jacques Rogge

 

Der DOSB trauert um den im Alter von 79 Jahren verstorbenen IOC-Ehrenpräsidenten Jacques Rogge. Der belgische Chirurg und Sportmediziner stand von 2001 bis 2013 als insgesamt achter Präsident an der Spitze des IOC und sorgte für maßgebliche Weichenstellungen im weltweiten Anti-Dopingkampf, dem Kampf gegen Korruption im Vergabeprozess von Olympischen Spielen und initiierte das Konzept der Olympischen Jugendspiele. Nach der Wahl seines Nachfolgers Thomas Bach war Jacques Rogge 2013 zum Ehrenpräsidenten des IOC gewählt worden. „Jedes unserer Gespräche machte nicht nur sportfachlich Sinn, sondern hat auch menschlich Freude bereitet. Sachbezogen, fair und uneitel - ein würdiger IOC-Präsident, den wir alle in bester Erinnerung behalten werden“, haben wir in unserem Nachruf kommentiert. Rogge war vor seiner Laufbahn als Sportfunktionär, in der er u.a. belgischer NOK-Präsident und Präsident der europäischen NOK`s war, Rugby-Nationalspieler und nahm als Segler in der Finn-Klasse insgesamt dreimal an Olympischen Segelwettbewerben (1968 – 1976) teil. Wir werden ihm ein ehrendes Gedenken bewahren.

Corona-Regelung für die DOSB-Lizenzausbildung bis Ende 2022 verlängert

Auch die DOSB-Lizenzausbildungen sind durch die Pandemie vor sehr große Herausforderungen gestellt worden. Zahlreiche Ausbildungen und Fortbildungen konnten aufgrund der Kontaktbeschränkungen nur sehr eingeschränkt stattfinden, viele Angebote mussten auf ein digitales Format umgestellt werden. Mit großem Engagement und Fachkenntnis haben die Bildungsverantwortlichen seit Beginn der Pandemie kreative Ideen und digitale Lösungen für die Bildungsarbeit im Sport entwickelt und umgesetzt. Gleichzeitig blicken wir schon jetzt auf das Jahr 2022, in dem uns die Pandemie wohl auch weiter intensiv beschäftigen wird. Auch wenn wir nun Vieles in neuen und digitalen Formaten durchführen können, benötigen wir Regelungen für die Bereiche, in denen dies nicht oder nur eingeschränkt möglich ist. Im März 2020 hatten wir daher eine zeitweise veränderte Praxis bei der Ausstellung und Verlängerung von DOSB-Lizenzen beschlossen und kommuniziert. Diese bewährte Vorgehensweise in der Praxis möchten wir auch für das Jahr 2022 ermöglichen und die Regelung noch erweitern. Alle Regelungen sind auch im DOSB-Wissensnetz abrufbar und werden den Bildungsverantwortlichen auch gesondert mitgeteilt. Es handelt sich ausdrücklich um eine Ausnahmeregelung in Zeiten der Pandemie, die es Vereinen und Verbänden ermöglichen soll, Engagierte gerade in der Phase der Pandemie bestmöglich auszubilden und so für ihr künftiges Engagement zu stärken. Deshalb bitten wir alle Verbände, soweit möglich Aus- und Fortbildungen aktiv durchzuführen und Lehrgänge auch digital zu gestalten. Das Ressort Bildung im DOSB steht allen Ausbildungsträgern für die Gestaltung von digitalen Angeboten beratend zur Seite.

Mit sportlichen Grüßen,

Alfons Hörmann                   Veronika Rücker
Präsident                               Vorstandsvorsitzende

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