Würdigung der Sportvereinskultur als immaterielles Kulturerbe
Positive Nachrichten sind in diesen Tagen ein eher rares Gut. Umso größer ist bei uns die Freude, dass die deutsche UNESCO-Kommission uns über die bevorstehende Aufnahme der “Gemeinwohlorientierten Sportvereinskultur” in das Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes informiert hat. Damit wird die großartige gesellschaftliche Leistung der rund 90.000 Sportvereine auf eine besonders wertvolle Art und Weise gewürdigt. Dies ist in schwierigen Zeiten ein Mutmacher für uns alle! Und es spornt uns einmal mehr an, alles dafür zu tun, diese „ausgezeichnete Kultur“ auch in Zeiten der Pandemie sowie darüber hinaus in all seiner Vielfalt zu erhalten.
Mit der Auszeichnung als „immaterielles Kulturerbe“ wird in ganz besonderer Weise die Arbeit der Millionen von ehrenamtlichen Menschen anerkannt, die tagtäglich mit ihrem Engagement dazu beitragen, dass die Sportvereine seit inzwischen mehr als 200 Jahren sich kontinuierlich entwickeln und alle gesellschaftlichen Umbrüche, Kriege, Veränderungen und Pandemien mit viel Kreativität und Innovationskraft überwunden haben. Um dieses Engagement sichtbar werden zu lassen und angemessen zu würdigen, hatte der DOSB die Bewerbung auf den Weg gebracht. Nun hat das Expertenkomitee vor allem „die breitenkulturelle Gemeinwohlorientierung“ herausgehoben und dabei explizit darauf hingewiesen, dass die Sportvereine „ein Lernort für gesellschaftliche Wertevermittlung“ sind. Die Sportvereine prägen das gesellschaftliche Leben in Deutschland und bieten vielfältige Möglichkeiten der Partizipation bis hin zu ehrenamtlicher und zivilgesellschaftlicher Teilhabe.
Hingewiesen wurde u.a. auch auf den integrativen Charakter der Sportvereine, der auf dem generationenübergreifenden Angebot, dem bürgerschaftlichen Engagement, lokaler Identifikationsmöglichkeiten und sozialer Interaktion beruhe. Das Komitee hob aber auch hervor, dass in der Bewerbung kritische Faktoren wie Leistungsdruck und Doping thematisiert und entkräftet wurden. An dieser Stelle gilt nochmal unser Dank an alle Verantwortlichen und die Millionen von Ehrenamtlichen für die herausragende Arbeit in unseren Sportvereinen. Eine Auszeichnungsveranstaltung soll entsprechend der gesundheitspolitischen Lage Mitte bis Ende 2021 stattfinden.
120. Präsidiumssitzung des DOSB
Unmittelbar nach der LSB-Konferenz, die am Freitag, den 19. März digital stattgefunden hat, ist das Präsidium des DOSB zu seiner 120. Präsidiumssitzung am 19./20. März zusammengekommen, um zahlreiche aktuelle Themenstellungen zu diskutieren. Hier einige ausgewählte Themenschwerpunkte:
Unter anderem sind der aktuelle Stand der Vorbereitungen sowie die coronabedingten Auswirkungen auf die Ausrichtung der Spiele in Tokio und in Peking thematisiert worden. Eine zentrale Rolle spielte hier die Frage, wie es gelingen kann, den Athlet*innen und Betreuer*innen von Team D und Team D Paralympics rechtzeitig vor den Spielen ein Impfangebot zu unterbreiten. Hierzu sind wir bereits seit geraumer Zeit mit der Politik im Gespräch.
Zudem hat sich das Präsidium intensiv mit den Vorgängen am OSP Sachsen und am BSP Turnen in Chemnitz auseinandergesetzt und daraus abzuleitende Konsequenzen diskutiert. In engem Kontext dazu stand auch der Austausch zum grundsätzlichen Schutz von Athlet*innen und zu möglichen Hilfestellungen.
Ein weiterer Themenschwerpunkt war die bestmögliche Unterstützung der Vereine in der aktuell herausfordernden Zeit. Dazu hat das Präsidium bereits in der 119. Präsidiumssitzung entschieden, eine Kampagne zum Wiedereinstieg in das Sporttreiben und in den Verein zu initiieren, die inzwischen auch von der Sportministerkonferenz positiv unterstützt worden ist. Hierzu hat sich das Präsidium mit ersten Ansätzen und Ideen beschäftigt und diese diskutiert.
Zudem hat sich das Präsidium mit dem Organisationsentwicklungsprozess des Geschäftsbereichs Sportentwicklung und den damit verbundenen Strukturänderungen auseinandergesetzt. Nachdem in zwei Workshops mit den Mitgliedsorganisationen am 18./19.03. die aktuellen Überlegungen reflektiert worden sind, hat das Präsidium entschieden, zukünftig mit einem vierköpfigen Vorstand zu agieren und die Verantwortung für den Geschäftsbereich Sportentwicklung direkt der Vorstandsvorsitzenden zu übertragen. Es wird darüber hinaus eine personelle Verstärkung auf der Leitungsebene im Bereich der Sport(vereins)entwicklung sowie im Bereich der Interessensvertretung / Lobbyarbeit für die Themen des Geschäftsbereichs Sportentwicklung geben. Das Strategiekonzept, das die Basis für die strukturellen Überlegungen bildet, sowie das neue Strukturkonzept wird den Mitgliedsorganisationen noch in dieser Woche in schriftlicher Form zugestellt.
NOC Information-Call mit Thomas Bach
IOC-Präsident Thomas Bach informierte heute in einer zweistündigen Videokonferenz die Nationalen Olympischen Komitees weltweit über die Kernelemente der Agenda 2020+5. Diese Agenda ist Grundlage der Arbeit seiner zweiten Amtszeit und basiert auf fünf zentralen Themen: Solidarität, Digitalisierung, Nachhaltige Entwicklung, Glaubwürdigkeit sowie wirtschaftliche und finanzielle Widerstandsfähigkeit. Unter dem Stichwort Solidarität schlug Bach eine mögliche Ergänzung des Olympischen Mottos vor. Mit Blick auf die Notwendigkeit einer zukünftig noch solidarischeren globalen Zusammenarbeit, fügte er das Wort ‚gemeinsam‘ hinzu, so dass dies künftig ‚schneller, höher, stärker und gemeinsam‘ lauten könnte.
Der Schwerpunkt des Austauschs lag auf den Vorbereitungen der Olympischen Spiele in Tokio und den damit verbundenen Sicherheitsmaßnahmen, insbesondere der in diesem Zusammenhang am Wochenende vom Organisationskomitee der Olympischen und Paralympischen Spiele Tokio 2020 getroffenen Entscheidung, keine ausländischen Besucher*innen zu den Spielen zuzulassen. Dabei wurde erneut deutlich, dass alles dafür getan wird, damit die Spiele stattfinden können - auch wenn dies erhebliche Zugeständnisse erfordert. Das Wohl der Athlet*innen steht dabei eindeutig im Vordergrund - alle anderen Gruppen werden diesen untergeordnet. Somit wird ein weiterer wichtiger Baustein des Sicherheitskonzepts die deutliche Reduzierung der „NOC-Guests“ sein. Alle NOKs wurden aufgefordert, nur Personen für die Akkreditierung zu melden, die konkrete operative Aufgaben für das jeweilige Team übernehmen.
Als wichtige Voraussetzung für den gemeinsamen Erfolg wurde nochmals intensiv dafür geworben, dass möglichst viele Teammitglieder rechtzeitig geimpft werden. Im Sinne der olympischen Solidarität wurden dabei von China und Russland die Lieferungen von Impfstoffen an andere Länder in Aussicht gestellt, sofern deren Impfstoffe in den jeweiligen Ländern zugelassen sind. Zahlreiche operative Fragen der NOKs wurden in aller Offenheit beantwortet, so dass wir einmal mehr den Eindruck mitgenommen haben, dass in Japan und beim IOC alles dafür getan wird, um die Spiele sicher realisieren zu können.
Für unsere Athlet*innen von Team D und Team D Paralympics ist es natürlich bedauerlich, dass sie ihre Wettkämpfe ohne die Unterstützung ihrer Familien und Fans vor Ort bestreiten müssen. Und auch für die vielen Tausend Fans, die sich auf den Weg nach Tokio machen wollten, ist das eine traurige Nachricht.
Vorschau Bund-Länder-Gespräch
Die grundsätzliche Verlängerung des Lockdowns bis zum 18. April, die uneingeschränkte Anwendung der vereinbarten „Notbremse“ oberhalb einer Inzidenz von über 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen sowie eine Diskussion über nächtliche Ausgangssperren stehen u.a. auf der Tagesordnung der heutigen Bund-Länder-Gespräche. Damit ist die Realisierung der noch am 3. März formulierten sukzessiven Öffnungsschritte angesichts bundesweit steigender Infektionszahlen in weite Ferne gerückt. In der aktuell vorliegenden Beschlussvorlage ist für den Sport wenig Mutmachendes zu entdecken. Sobald entsprechende Erkenntnisse vorliegen werden wir die nächsten Schritte abstimmen.
Sonderregelung für Sachspenden von der Corona-Pandemie betroffenen Einzelhändler
Wir sind vom Bundesfinanzministerium mit einem Schreiben vom 18. März 2021 über eine Sonderregelung für Sachspenden informiert worden. Bei „Waren, die von Einzelhändlern, die durch die Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffen sind, an steuerbegünstigte Organisationen gespendet werden bzw. gespendet worden sind, wird auf die Besteuerung einer unentgeltlichen Wertabgabe verzichtet.“ Hierdurch entsteht ein monetärer Anreiz zur Vornahme von Sachspenden an gemeinnützige Organisationen bei gleichzeitiger Begünstigung der von der Pandemie betroffenen Einzelhändler. Diese Sonderregelung gilt für alle derartige Spenden, die im Zeitraum vom 1. März 2020 bis zum 31. Dezember 2021 erfolgen.
Mit sportlichen Grüßen
Alfons Hörmann Veronika Rücker
Präsident Vorstandsvorsitzende