Deutscher Segelflugverband e.V.

easaDeclared Training Organisation (DTO) - Meinung der EASA wurde veröffentlicht

Die EASA hat am 7. September 2016 mit ihrer Opinion 11/2016 ihre Vorstellungen zu Regelungen der Ausbildung außerhalb einer ATO veröffentlicht. Sie schlägt die Möglichkeit einer Ausbildung für Segelflug/Motorsegelflug im Rahmen einer sogenannten DTO (Declared Training Organisation) vor. Mit diesem Vorschlag wären erhebliche Erleichterungen für Ausbildungsbetriebe für den Segelflug verbunden. Der Vorschlag wird jetzt in den europäischen Gesetzgebungsprozess gebracht und im Abstimmungsprozess mit den nationalen Meinungsträgern weiter verhandelt.

Wir als Interessenvertretung der Segelflieger werden diesen Prozess über nationale politische Lobbyarbeit unterstützen. Eine Einführung solcher Regelungen wird frühestens 2018 möglich sein.

Declared Training Organisation (DTO), was bedeutet das für den Segelflug/Motorsegelflug?

Ein Bericht der DSV-Experten aus der Arbeit in Europa:

law hoch

Die Einführung von Erleichterungen im europäischen Regelungswesen, die eine große Bedeutung für den Segelflug besitzen, haben die nächste Stufe erreicht. Die bei der Ausbildung anzuwendenden Vorschriften im Rahmen von Approved Training Organisations (ATO) nach europäischem Recht haben für den Segelflug deutliche Mehrbelastungen gebracht. Diese machen sich in einer aufwändigeren Rahmenstruktur und, damit verbunden, erhöhten bürokratischen Belastungen bemerkbar. Die Vereine und betroffenen Verantwortlichen müssen weiteren Dokumentationspflichten und Standardisierungen nachkommen. Diese Regelungen, aus der kommerziellen Luftfahrt abgeleitet, brachten für den Segelflug und damit für unsere Vereine im Vergleich zu den vorherigen nationalen Regeln große zusätzliche Belastungen.

Dies haben die Verantwortlichen in der Politik und der EASA verstanden und dem nun endlich Rechnung getragen und Erleichterungen für den Segelflug auf den Weg gebracht. Die EASA hat am 7. September 2016 mit ihrer Opinion 11/2016 ihre Vorstellungen zu Regelungen der Ausbildung außerhalb einer ATO veröffentlicht. Kern dieses Dokumentes ist die Ausbildung für Segelflug und TMG im Rahmen einer sogenannten DTO (Declared Training Organisation) Die Struktur der vorgeschlagenen Regelungen sieht auf den ersten Blick wie das ATO-Systems europäischen Rechts aus, allerdings gibt es darin wesentliche Erleichterungen für den Segelflug. Geplant sind signifikante Veränderungen, die für die Ausbildung zum Segelflieger und Motorseglerflieger sinnvoll sind. Das aufwändige Managementsystem für Sicherheit und Compliance wäre für einen Ausbildungsbetrieb im Segelflug nicht weiter notwendig. Die Verpflichtung zur Anwendung von Organisations- und Ausbildungshandbüchern könnte entfallen. Die Notwendigkeit, regelmäßige interne Auditierungen zur Überwachung der korrekten Anwendung der Handbücher durchzuführen, würde ebenso entfallen.

Eine Ausbildungsorganisation DTO würde nur noch eine Meldung über ihre Ausbildung an die zuständige Behörde senden. Diese würde prüfen und die Gesetzkonformität dieser Applikation feststellen. Eine Genehmigung durch die Behörde für den Ausbildungsbetrieb wäre nicht notwendig. Dies mag für deutsche Segelflieger radikal klingen, trägt aber der Tatsache Rechnung, dass es keine gute Argumentation gibt, die einen Zusammenhang von restriktiver Gesetzgebung und Unfallfreiheit herstellt. Die zuständige Behörde kann ein Überwachungsprogramm festlegen, welches der Größe der Ausbildungseinrichtung sowie der durchgeführten Ausbildung und dem entsprechenden Risiko Rechnung trägt. Die vorgeschlagenen Regelungen würden im Alltag für uns Segelflieger mit einer deutlichen Entlastung hinsichtlich Dokumentation einhergehen. Damit wäre wieder Zeit und Energie frei, sich den wesentlichen Elementen von guter Ausbildung und der Betreuung der Schüler zu widmen. Natürlich bleibt die Verantwortung für die Sicherheit unserer Schüler und ihrer guten qualitativ wertvollen Ausbildung zu vollständigen Luftfahrern in unserer Hand.

Zurzeit wird dieser Vorschlag der EASA im weiteren Gesetzgebungsverfahren diskutiert und wir können alle nur wünschen, dass im jetzt durchzuführenden Komitologieprozess (Abstimmung zwischen europäischer Kommission und Europäischem Parlament) diese "Opinion" durchgesetzt werden kann. So können wesentliche Erleichterungen für uns erreicht werden. Natürlich kann die Entscheidung von den Segelfliegern getroffen werden, weiterhin unter einem ATO-Regime zu arbeiten. Denn die ATO wird weiterhin im Gesetzsystem verbleiben. Dies muss aber gut überlegt sein und kann von der Situation abhängen, in der sich ein Verein oder Verband befindet. Allerdings sollte nicht unterschätzt werden, dass jede Erleichterung auf bürokratischer Ebene für uns Segelflieger ein wichtiger Gewinn an Zeit und Energie für unsere Ausbildung bedeutet.

Zurzeit wird dieser Vorschlag der EASA im weiteren Gesetzgebungsverfahren diskutiert. Wir können alle nur wünschen, dass im jetzt durchzuführenden Komitologieprozess (Abstimmung zwischen europäischer Kommission und Europäischem Parlament) diese „Opinion“ durchgesetzt werden kann, da so wesentliche Erleichterungen für uns erreicht werden können. Natürlich kann die Entscheidung von den Segelfliegern getroffen werden, weiterhin unter einem ATO-Regime zu arbeiten, denn dies wird wahrscheinlich weiterhin im Gesetzsystem verbleiben. Es muss aber gut überlegt sein und kann von der Situation abhängen, in der sich ein Verein oder Verband befindet. Ein Inkrafttreten von neuen Regeln für Ausbildungsorganisationen ist frühestens 2018 zu erwarten, sodass bis dahin in Deutschland weiter unter den Bedingungen einer ATO ausgebildet werden muss. Festzustellen ist, dass die versprochenen Erleichterungen in ganz langsamen Schritten auf den Weg gebracht werden und wir die notwendige Geduld aufbringen müssen, um entsprechend zu agieren und diesen Gesetzgebungsprozess in unserem Umfeld politisch und inhaltlich zu unterstützen.

Wir vom DSV unterstützen mit unseren Experten in den zuständigen Arbeitsgruppen und Kommissionen diesen Weg.

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