Deutscher Segelflugverband e.V.

Im deutschen Lufträumen sind seit vielen Jahren HX-Regelungen für lateral und vertikal definierte Teile der dortigen jeweiligen Lufträume dauerhaft oder bedarfsbegründet definiert, öffentliche Segelflugsektoren (per NFL geregelt) sowie zusätzlich auchnicht-öffentlichen Segelflugsektoren (per LoA geregelt) eingerichtet, die als Elemente des Konzepts zur flexiblen Nutzung des Luftraums dem Segelflug die zeitweise und räumlich definierte Nutzung des Luftraums ermöglichen.

Insgesamt sind diese Luftraumelemente für die aufwindtragenden Luftsportarten wichtige Möglichkeiten, um den Streckenflug in den HX-Bereichen, im allgemeinen Streckenflug in einem Sektor (öffentlich zugänglich) sowie von und zum definierten Flugplatz (nicht-öffentliche Nutzung) während der Flugsaison in der Nähe geschützter Lufträume zu nutzen. Sie sind an vielen Standorten und in für uns relevanten Bereichen ausgewiesen und werden seit vielen Jahren erfolgreich genutzt.

Der DSV hat das Thema mit der DFS aufgrund eines als sicherheitsrelevant eingestuften Vorfalls erörtert. Ursache sind unvollständige und vor allem nicht dauerhaft gesicherte Umsetzungen von Regelungen zu den Segelflugsektoren, die die sichere Kommunikation mit aktuellen Informationen und ggf. erforderliches aktives Handeln des jeweiligen Flugplatzes/Betriebsleiters in Verbindung und Zusammenwirken mit den Regelungen der HX – Lufträume definieren.

Daher liegt unser Schwerpunkt in der sicheren Handhabung der Regelungen zu den beiden Formen der Segelflugsektoren. Dazu hat der DSV mit seinem Luftraumteam Bereich AUL-Ost die beigefügten

  • Awareness Campaign „Betrieb und Nutzung Segelflugsektoren“ sowie
  • Unterlagen zur Aktivierung/Nutzung von öffentlichen- und nicht-öffentlichen-Sektoren erarbeitet

Hiermit stellen wir sie den Betreibern und Flugplätzen zur Verfügung. Die Check-Listen sollen Aufgaben klar definieren, auf die konkreten Auswirkungen zu den umgebenden Lufträumen hinweisen, die Umsetzung in den Vereinen/Flugplätzen transparent delegieren und damit die sichere Nutzung der Sektoren ermöglichen.

Gerne stehen wir bei Fragen, Hinweisen und vor allem der Umsetzung mit ggf. standortbezogener Anpassungen unterstützend zur Verfügung.

Bei Fragen könnt ihr euch gerne an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! wenden.

In den vergangenen Monaten wurden im österreichischen Grenzgebiet vermehrt Funkstörungen gemeldet, die auf Segelflugbetrieb aus Deutschland zurückgeführt werden konnten. Besonders betroffen sind die Bereiche rund um die Flughäfen Salzburg und Linz.

❗ Beobachtete Problematik:

  • Nutzung der Frequenz 123.735 MHz (Region 1 / Küstengebiet Deutsche Nordsee) im süddeutschen Raum.
  • Wiederholte Nutzung der Frequenz 118.800 MHz, die dem Towerbetrieb in Linz zugeordnet ist und zuletzt zu erheblichen Störungen des Flugverkehrs geführt hat.
  • Verursacher der Störungen wurden unter anderem im Raum Ingolstadt lokalisiert.

❗ Warum das kritisch ist:
Auch wenn am eigenen Standort kein kontrollierter Flugverkehr wahrnehmbar ist, können durch atmosphärische Überreichweiten Funkübertragungen über große Entfernungen hinweg empfangen werden. Dadurch werden nicht nur Tower- und Approach-Frequenzen beeinträchtigt, sondern auch Luftfahrzeuge im An- und Abflug, die auf störungsfreie Kommunikation angewiesen sind.

Die Zahl der Vorfallsmeldungen bei den österreichischen Safety- und Quality-Abteilungen nimmt derzeit deutlich zu. Ein Rückgang der Störungen ist bislang nicht erkennbar.

✅ Unsere Bitte an alle Piloten und Vereine:

  • Verwendet ausschließlich die für das jeweilige Fluggebiet vorgesehenen Frequenzen.
  • Prüft vor dem Flug die aktuelle Frequenzzuordnung sorgfältig.
  • Achtet insbesondere bei Streckenflügen auf mögliche Auswirkungen von Funküberreichweiten.
  • Sensibilisiert Vereinsmitglieder, Flugschüler und Gastpiloten für dieses Thema.

Sichere und störungsfreie Funkkommunikation ist eine wesentliche Grundlage für die Flugsicherheit. Jeder Einzelne kann dazu beitragen, Risiken zu reduzieren und den sicheren Betrieb für alle Luftverkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

Vielen Dank für eure Unterstützung und eure Aufmerksamkeit.

✈️ Fly safe!

dfsDie Ergebnisse der aktuellen Luftraum-Analysen nimmt die DFS zum Anlass, erneut auf die Thematik „IFR-/VFR-Mischverkehr im Luftraum der Kategorie E hinzuweisen.

Ergänzend zur allgemeinen „VFR Pilot Info 01/2024 Luftraum "E" weist die DFS im Folgenden auf drei Bereiche hin, welche, teilweise bedingt durch Kanalisierungseffekte, eine besonders hohe Quote an Mischverkehr im Luftraum E aufweisen und in denen es im letzten Jahr einige gefährliche Annäherungen („AIRPROX“) gegeben hat.

dfsAufgrund der in den letzten zwei Jahren zugenommenen Luftraumverletzungen und der damit verbundenen sicherheitsrelevanten Auswirkungen im Luftraum C (HX) „Hamburg Ost“ möchte die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH auf die dortige Luftraumstruktur und
die gültigen Regelungen hinweisen.

Die beobachteten Luftraumverletzungen könnten im Zusammenhang mit einem unzutreffenden Verständnis der Veröffentlichung des Luftraums C Hamburg Ost stehen. In diesem Zusammenhang scheint es vereinzelt zu Unklarheiten darüber gekommen zu sein, ob der als C (HX) mit einer Untergrenze von 3500 ft MSL veröffentlichte Bereich dauerhaft wirksam ist oder ob standardmäßig eine Untergrenze von 4500 ft MSL anzunehmen ist.

Gemäß NfL 2026-1-3735 ist der Status des Luftraums C (HX) „Hamburg Ost“ mit der ausgewiesenen Untergrenze von 3500 ft MSL als „aktiv“ zu betrachten, sofern keine weiteren Informationen zur Verfügung stehen.

Regelung Luftraum C (HX) „Hamburg Ost“:

Luftfahrzeugführer haben sich vor Einflug in den Luftraum C (HX) über den Luftraumstatus zu informieren. Die Aktivierung/Deaktivierung der Lufträume C (HX) erfolgt durch die Flugverkehrskontrollstelle Bremen.

Informationen über den Aktivierungsstatus des Luftraums C (HX) „Hamburg-Ost“ erteilt „Langen Information“ – Frequenz 125.100 MHz.

Stehen dem Luftfahrzeugführer keine der o. g. Informationen zum Status der Lufträume C (HX) zur Verfügung, so sind diese als ‘aktiv‘ zu betrachten.

Luftfahrzeugführer können die Deaktivierung des Luftraums C (HX) „Hamburg-Ost“ auf der Frequenz 125.100 MHz („Langen Information") beantragen.

Im Fall einer erfolgten Deaktivierung durch die Flugverkehrskontrollstelle Bremen haben Luftfahrzeugführer innerhalb des deaktivierten Luftraums C (HX) „Hamburg-Ost“ ständige Hörbereitschaft auf der Frequenz 125.100 MHz („Langen Information") zu halten, um über eine Aktivierung unverzüglich informiert zu werden.

Die Aktivierung des Luftraums erfolgt als Rundruf auf der Frequenz 125.100 MHz („Langen Information"). Im Einzelfall kann dies auch durch direkte Information an die im Luftraum befindlichen Luftfahrzeugführer erfolgen.

Bei Aktivierung des Luftraums müssen Luftfahrzeugführer diesen spätestens zehn Minuten nach Aufforderung verlassen haben oder sich ersatzweise eine Kontrollfreigabe auf der Frequenz 120.540 MHz („Bremen Radar“) eingeholt haben.

Weitere Regelungen zum Luftraum C (HX) „Hamburg West“ sowie zu anderen HX- Lufträumen sind als NfL 2026-1-3735 in der „Bekanntmachung über die Regelungen zu den örtlich festgelegten Lufträumen C (HX), D (nicht CTR) (HX) und TMZ (HX)“ publiziert.

 

help 1013701 1920Ab dem 19.03.2026 gelten neue Luftraum-Daten für Deutschland. Die aktuelle Datei stellt der DSV hier zur Verfügung.

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