Deutscher Segelflugverband e.V.

dfsDie neu erschienene NfL 2023-1-2892 hebt die bisherige NfL 2022-1-2635 auf.

Die obergrenze des Gebietes „Haardt“ ist ab 05.10.23 damit auf FL195 angehoben.

 

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Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung BAF hat einen Infoflyer erstellt. Der Flyer informiert über Kanäle, die für DATALINK und ACARS reserviert sind. Sie dürfen nicht für den Sprechfunk verwendet werden, da dies ein Eingriff in den Luftverkehr darstellt und rechtliche Konsequenzen nach sich zieht.

nordholzZur Erhöhung der Flugsicherheit im An- und Abflugbereich des militärischen Flugplatzes Nordholz wird mit Wirkung zum 05. Oktober 2023 ein neuer Luftraum “TMZ (RMZ Glider) (HX) Nordholz“ eingerichtet.

 

baf logoSeitens der Tschechischen Republik wurde informiert, dass im Mai, Juni und Juli 2023 die Frequenz 118,650 MHz durch Segelflieger genutzt wurde, die sich im Bereich Erzgebirge aufhielten. Diese Frequenz wird durch die Tschechische Republik für den Anflug auf Karlovy Vary Airport genutzt und darf deshalb nicht für anderweitige Zwecke als für die Kommunikation mit der tschechischen Flugsicherung genutzt werden.

In einem Fall wurden die Piloten mehrfach durch die tschechische Flugsicherung informiert, dass die Frequenz nicht genutzt werden darf und aufgefordert diese nicht mehr zu nutzen. Aus den Audiomitschnitten der Flugsicherung geht hervor, dass die Piloten zumindest im späteren Verlauf des Vorfalls in der Lage waren, den Lotsen zu hören aber anscheinend nicht realisierten, dass sie gemeint sind. Die Flugsicherung musste den anfliegenden Flugverkehr davor warnen, dass auf dieser Frequenz für sie nicht relevanter Funkverkehr stattfindet.

Für den kurzzeitigen Austausch betrieblicher Meldungen hat das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung im Luftfahrthandbuch AIP VFR, GEN 1-16 und 1-17 (siehe auch NfL 1-1935-20) Sprechfunkkanäle bekannt gemacht. Bei dem Funkverkehr handelte es teilweise aber nicht um betriebliche Meldungen.

Bei den Vorfällen kann nicht ausgeschlossen werden, dass es sich um ein Versehen handelte bzw. technische Störungen an den Funkgeräten vorlagen. Im Sinne der Sicherheit aller Teilnehmer am Luftverkehr und der Vermeidung von rechtlichen Konsequenzen wird eindringlich appelliert, bei der Nutzung von Funkfrequenzen höchste Sorgfalt walten zu lassen und sich im Vorfeld zu informieren, welche Funkfrequenzen genutzt werden dürfen.

Bei Fragen und Hinweisen steht das Frequenzmanagement des Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung unter 06103 / 8043-320 oder per E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zur Verfügung.

In diesem Zusammenhang weisen wir auch auf unsere Awareness Campaign vom September 2022 hin.

Treffen lbaVorstände des Deutschen Hubschrauber Verbands und des Deutschen Modellflieger Verbands sowie Geschäftsstellenleiter des Deutschen Segelflugverbands und des Deutschen Gleitschirm- und Drachenflugverbands im Gespräch mit dem Luftfahrt-Bundesamt.

Der Trend ist unaufhaltsam. Die zuständigen Luftfahrtbehörden erteilen immer mehr und immer öfter Betriebsgenehmigungen für unbemannte Luftfahrzeuge (UAS), die den Flug über größere Distanzen oder Fläche außerhalb der Sichtweite des Fernpiloten (BVLOS – Beyond Visiual Line of Sight) zulassen.

Der Luftraum bis zu einer Höhe von 150 Metern über Grund wird von traditionellen Luftraumnutzern (personentragenden Aufwind- und Modellfliegern sowie Hubschraubern) und Drohnen als neue Luftverkehrsteilnehmer gemeinsam genutzt. Transparenz, Kooperation und Akzeptanz bilden die Bausteine für hohe
Flugsicherheit.

„Betriebsgenehmigungen BVLOS werden UAS-Betreibern nur erteilt, wenn sie eine schlüssige Risikobeurteilung in Bezug auf andere Luftfahrzeuge vorgenommen und nachgewiesen haben, dass sie den Flugbetrieb stets ohne Gefährdung anderer Luftverkehrsteilnehmer durchführen“, betont das Luftfahrt-Bundesamt. Die
„Ausweichpflicht“ obliegt immer dem UAS-Piloten.

Die Verbände und ihre Vertreter setzen sich aktiv dafür ein, die Flugsicherheit im Miteinander von Drohnen und anderen Luftraumnutzern voranzutreiben. Dabei liegt ein besonderes Augenmerk auf der Förderung der Kommunikation und Kooperation zwischen den verschiedenen Luftverkehrsteilnehmern bereits in der Planungsphase. Es wird angestrebt, dass den UAS-Betreibern verbindliche Informationen über alle Luftraumnutzer in öffentlich zugänglichen Portalen, sowie Ansprechpartner des Luftsports und des Hubschraubereinsatzes für betriebliche Abstimmungen zur Verfügung gestellt werden. Zusätzlich werden der Ausbau bestehender Systeme (bspw. FLARM) und die Einführung innovativer Lösungen zur gegenseitigen Erkennung unterstützt.

Foto v.l.n.r.:
Dr. Herbert Märtin – Deutscher Segelflugverband
Hans Schwägerl – Deutscher Modelflieger Verband
Achim Friedl – Deutscher Hubschrauber Verband
Carsten Konzock – Referatsleiter B5 des LBA

 

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