Im Rahmen unserer Gespräche mit den beteiligten Stellen wird erkennbar, dass bereits absehbar eine rechtssichere Festlegung der bekannten Wellenfluggebiete als Teil der Luftraumstruktur erfolgen wird und der BMVI dazu die Regelungen festlegen wird. Damit kann die (rechtlich mögliche) Lücke geschlossen werden, um die Gebiete wieder nach den vorhandenen Regelungen zu nutzen.
Für die Segelfliegerinnen und Segelflieger danken wir der DFS und dem BMVI für die schnelle Bearbeitung, da wir am Beginn der Winter-Wellenflugsaison stehen.
Sobald die neuen NfL veröffentlicht sind, werden wir diese veröffentlichen.