Mit NfL 2023-1-2726 hat das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) am 08. Februar die Bekanntmachung der Sprechfunkverfahren in den Nachrichten für Luftfahrer neu herausgegeben. Eine Änderung betrifft unter anderem das Rufzeichen von unkontrollierten Flugplätzen ohne AFIS, altes Rufzeichen INFO, neues Rufzeichen RADIO.
Die Übergangsregelungen im Einzelnen:
- Eine Änderung der Urkunde der Bundesnetzagentur ist aufgrund der Verwendung des neuen Rufzeichens RADIO statt INFO nicht notwendig. Die Anpassung des Rufzeichens in der Urkunde erfolgt bei einer Verlängerung oder wenn andere Gründe eintreten, welche eine Anpassung der Urkunde notwendig machen. Im An- trag ist dann das neue Rufzeichen im entsprechenden Feld anzugeben. Andere Rufzeichen wie z.B. Segelflug bleiben bestehen und dürfen weiter verwendet werden.
- Das Rufzeichen RADIO soll ab sofort genutzt werden. Die Anpassungen in der AIP sollen schnellstmöglich über die jeweils zu- ständige Luftfahrtbehörde von den jeweiligen Flugplätzen vorgenommen werden.
Für die kurzfristige Information der LuftfahrerInnen wird in Kürze für die betroffenen Fluginformationsgebiete EDGG, EDWW und EDMM folgendes NOTAM veröffentlicht:
Radio-Callsign of aerodromes without ATS (ATC or AFIS) shall read RADIO instead of INFO
In einem zweiten Schritt wird zum nächsten AIRAC 1-Termin ein Supplement mit genaueren Informationen zum Sachverhalt herausgegeben. Zeitgleich wird der Prozess begonnen, die in der AIP veröffentlichten Funkrufnamen der betroffenen Flugplätze zur korrigieren. Dieser Pro- zess wird über einige AIRAC-Zyklen andauern.