Deutscher Segelflugverband e.V.

bmviDie "Gemeinsamen Grundsätze des Bundes und der Länder für die Genehmigung der Anlage und des Betriebs von Segelfluggeländen" wurde mit einer Neufassung am 3.7.2019 in Kraft gesetzt.

Die bisher gültigen „Richtlinien für die Genehmigung der Anlage und des Betriebs von Segelfluggeländen vom 23. Mai 1969“ waren in die Jahre gekommen und mussten insbesondere bezüglich der Versicherungsbestimmungen überprüft und überarbeitet werden. Das war Anlass für das BMVI (LR 15) die Landesluftfahrtbehörden und die Segelflugverbände zu bitten, ihren Sachverstand in die Novellierung der Richtlinie einzubringen. Der DSV hat sich als Fachverband des Segelfluges der Aufgabe gestellt und sich aktiv in den Erarbeitungsprozess eingebracht, der nun nach rund zwei Jahren zum Abschluss gebracht werden konnte.

In einer schriftlichen Abfragerunde im Jahr 2017 wurden seitens des DSV, wie seitens aller beteiligten Stellen, eine Anzahl von Hinweisen, Aspekten und Verbesserungsvorschlägen vorgebracht. Am 2. Februar 2018 fand in Bonn die erste Beratung über die Vorschläge statt. Bei der Fülle der angesprochenen Einzelbereiche wurde Konsens hergestellt, eine Reduktion der verbindlicher Vorgaben auf das notwendige Minimum anzustreben, um bei der Vielfalt und der unterschiedlichen Gegebenheiten der betroffenen Gelände den Landesbehörden und den Platzhaltern Gestaltungsmöglichkeiten zu erhalten sowie den Bestand der genehmigten Gelände nicht zu gefährden.
Das BMVI hat die hier erörterten Vorschläge in einer neuen Version, die nunmehr „Gemeinsame Grundsätze der Anlage und des Betriebs von Segelfluggeländen“ betitelt ist, zusammengetragen und an alle Beteiligten mit der Bitte um weitergehende Prüfung zur Verfügung gestellt.

Am 13. Februar 2019 fand in Berlin das zweite Expertengespräch unter Beteiligung des DSV statt. In dieser Runde herrschte eine sachliche Arbeitsatmosphäre, die wesentlich dazu beigetragen hat, dass die Novellierung den entscheidenden Schritt voran nehmen konnte. Bei der Arbeit galt es stets zu berücksichtigen, dass 1969 noch Luftfahrzeuge mit anderen Leistungsspektren den Luftsportbetrieb dominierten, UL noch nicht flogen waren und damals noch niemand wirklich an Motorseglerschlepp gedacht hat. Ganz zu schweigen von Aspekten des Umweltschutzes und dem Errichten von Windenergieanlagen. Die Neuregelung trägt all den damit verbundenen Aspekten Rechnung, steht in Einklang mit anderen “Gemeinsamen Grundsätzen“ und Ordnungen und sichert zudem dem Bestand der genehmigten Segelfluggelände. Das BMVI, die Landesluftfahrtbehörden und die Interessenvertretung des Segelfluges haben in diesem Prozess äußerst konstruktiv und zielorientiert kooperiert.

glider 3382693 640Die „Richtlinien für die Genehmigung der Anlage und des Betriebs von Segelfluggeländen vom 23. Mai 1969“ sind in die Jahre gekommen und mussten insbesondere bezüglich der Versicherungsbestimmungen überprüft und überarbeitet werden. Das war Anlass für das BMVI (LR 15) die Landesluftfahrtbehörden und die Segelflugverbände zu bitten, ihren Sachverstand in die Novellierung der Richtlinie einzubringen. Die Federführung im DSV lag bei diesem Projekt bei Gerhard Rademacher.

In einer schriftlichen Abfragerunde im Jahr 2017 wurden seitens des DSV, wie seitens aller beteiligten Stellen, eine Anzahl von Hinweisen und Verbesserungsvorschlägen eingebracht. Am 2. Februar 2018 fand in Bonn die Beratung über die Vorschläge statt. Bei der Fülle der angesprochenen Einzelbereiche wurde der Konsens gefunden, eine Reduktion der Vorgaben auf das notwendige Minimum anzustreben, um bei der Vielfalt und der unterschiedlichen Gegebenheiten der betroffenen Gelände den Landesbehörden und den Platzhaltern Gestaltungsmöglichkeiten zu erhalten sowie den Bestand der genehmigten Gelände nicht zu gefährden.
Das BMVI hat die hier erörterten Vorschläge in einer neuen Version, die nunmehr „Gemeinsame Grundsätze der Anlage und des Betriebs von Segelfluggeländen“ betitelt ist, zusammengetragen und an alle Beteiligten versendet. Zwei Landesluftfahrbehörden hatten weiteren Gesprächsbedarf, insbesondere rund um den möglichen Einsatz von Motorflugzeugen, gesehen und hierzu einen erweiterten Entwurf, der internationale Standards in Fragen der Flugsicherheit berücksichtigte, vorgelegt.

Am 13. Februar 2019 fand in Berlin das zweite Expertengespräch statt, bei dem neben dem DSV mit Gerhard Rademacher, auch Martin Kader von der Buko Segelflug und Mike Morr als Vertreter des DAeC die Interessen des Luftsports vertraten. In dieser Runde herrschte eine sachliche Arbeitsatmosphäre, die wesentlich dazu beigetragen hat, dass die Novellierung den entscheidenden Schritt voran nehmen konnte. Bei der Arbeit galt es stets zu berücksichtigen, dass 1969 noch Luftfahrzeuge mit anderen Leistungsspektren den Luftsport dominierten, UL´s noch nicht flogen und damals noch niemand wirklich an Motorsegler-Schlepp gedacht hat, ganz zu schweigen von heutigen Aspekten des Umweltschutzes und dem Errichten von Windenergieanlagen. Die Neuregelung trägt all den damit verbundenen Aspekten Rechnung, steht in Einklang mit anderen “Gemeinsamen Grundsätzen“ und Ordnungen und sichert zudem dem Bestand der genehmigten Segelfluggelände.

Der Text wird nunmehr erstellt, noch einmal juristisch überprüft und an den Kreis der Bundesländer und Verbände verteilt, um dann in Kraft gesetzt zu werden. Der DSV wird über die finale Veröffentlichung informieren.

Der DSV bedankt sich beim BMVI für die kooperative Zusammenarbeit und die transparente Arbeitsweise bei den Anpassungen.

Segelflug findet auf sehr verschiedenen Geländen statt. Auf der einen Seite ist der Regionalflughafen mit mehr oder weniger großen Luftfahrzeugen und Bewegungszahlen der kommerziellen Luftfahrt und auf der anderen Seite das vereinseigene Gelände mit einer Genehmigung ausschließlich für den puren Segelflug im Windenstart. Gesetzlich und in der Regulation werden alle Arten der Flugplätze aber nach gleichen Rahmenbedingungen eingeordnet.

D-5621 abflugbereit!Die Unterschiedlichkeit der Ausgestaltung bedeutet, dass es nicht eine Regel für den Flugbetrieb geben kann, sondern dass viele individuelle Lösungen zu erarbeiten sind. Das Referat Luftraum/Flugbetrieb (aktuell ehrenamtlich und hauptamtlich ab Anfang 2017) des DSV hat einen Erfahrungsschatz der von den Standorten Altenburg bis Zweibrücken-Pirmasens, von Flugplätzten in Klix bis Goch reicht und den der DSV den Segelflugvereinen zur Verfügung stellen wird.

Häufige Aufgabenstellungen für die Vorstände der Vereine als Mieter, Pächter oder Halter der Fluggelände sind verbunden mit zeitintensiven Aufgaben und vielfältigen Themen:

  • der Nutzung von Windenergie in Platznähe als zunehmende Problematik
  • die Vereinsgrößen und der Notwendigkeit von Fusionen mit allen Folgen für die Vereinsorganisation
  • Lärmbelästigung (subjektiv) der Nachbarn und Maßnahmen zur Kooperation
  • Erweiterung der Erlaubnisse auf TMG, UL bzw. Motorflug
  • Klärung der Eigentumsverhältnissen der Gelände und den sich daraus ergebenden Pachtkosten
  • Erfüllung von Sicherheitsauflagen und passender Versicherungsschutz bei der Ausübung des Luftsports
  • Luftraumgegebenheiten, die nur mit lokalen Betriebsregelungen mit der DFS handhabbar sind wie zum Beispiel in Hamburg-Boberg, Leverkusen, Friedersdorf und an vielen anderen Standorten in Deutschland, die dort schon erfolgreich umgesetzt werden konnten.
  • Grundsätzlich werden Segelfluggelände in den gesetzlichen Rahmenbedingungen wie ein internationaler Flughafen eingeordnet. Hier sind die Maßnahmen zur erträglichen Umsetzung durch Vereine eine große Herausforderung.

Die Bedeutung der Fluggelände für das Fliegen und das Vereinsleben können nur die heimischen Nutzer wertschätzen. Aber alle Segelfluggelände sind besonders, denn hier lebt der Geist von Otto Lilienthal und unseren Vorgängern, die den Traum des Menschen mit dem Fliegen ohne Motor für uns erlebbar gemacht haben. Zu oft ist diese Traditionsbindung heute schon verloren gegangen. Aus dem Jugendlichen mit den ersten Platzrunden wird der Überlandflieger, der nach vielen hundert Kilometern seinen Heimatplatz wieder zu erreichen versucht. Daher sind Flugplätze auch immer Erlebnisorte für unseren Sport.

Der DSV wird mit den betroffenen Vorständen als Vertreter der Vereine gemeinsam alles Notwendige veranlassen, um die Rahmenbedingungen für sie als Pächter oder Halter der Fluggelände erträglich zu gestalten.

Dazu wird der Wissenspool im DSV aufgebaut und den Mitgliedern zugänglich gemacht. Alle Lösungen und Themen, die an einem Flugplatz erprobt sind, müssen an anderen Standorten nicht extra mit viel Aufwand neu erarbeitet werden. Auch Erfahrungen aus anderen Ländern in Europa werden hier genutzt. Die Vereine als Halter der Flugplätze sollen in einem Netzwerk verknüpft werden. Der DSV biete dazu die Plattform.

Fluggelände

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