Die Kommission ist gesetzlich verpflichtet zu bewerten, wie gut die Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (EASA) ihre Ziele, ihr Mandat und ihre Aufgaben erfüllt hat. Diese Initiative bewertet die Auswirkungen der Verordnung zur Gründung der EASA und zur Festlegung ihrer Arbeitspraktiken (Verordnung (EU) 2018/1139) auf die Gewährleistung eines hohen Sicherheitsniveaus in der Zivilluftfahrt in der EU. Interessierte konnten vom 21.04.-19.05.2022 ihre Stellungnahme abgeben.
Der Deutsche Segelflugverband hat sich mit diesem Statement daran beteiligt. Hier die Kernaussagen:
Für den Berichtszeitraum ist diese positive Entwicklung der EASA für Nutzer im europäischen Raum anzuerkennen.
Folgende Themen sind derzeit von Interesse:
- Im Hinblick auf die Regelungen für das technische Personal der Kleinflieger besteht weiterhin Bedarf, die Regelungen weiter an die realen Gegebenheiten anzupassen, um die Weiterentwicklung des Segelflugs in Europa nicht zu gefährden.
- Anhand eines weiteren Beispiels des „Flight Safety Reporting“ müssen bessere rechtliche Absicherungen vorgesehen werden, sodass der Luftsport klar von den Anforderungen der kommerziellen Luftfahrt getrennt werden muss, um Fehlbelastungen zu vermeiden.
- Selbstverständlich müssen alle Luftsportarten bei der Nutzung des Luftraums angemessen behandelt werden, da sie mit allen anderen Luftraumnutzern gleichberechtigte Teilnehmer am Luftverkehr sind.
Diese Probleme müssen angemessen gelöst werden, um eine ausreichende Praktikabilität der damit verbundenen Maßnahmen sicherzustellen. Auf nationaler Ebene zeigt sich immer wieder, dass die EASA die Philosophie und Ideen der Vorschriften besser kommunizieren sollte. Die Interpretation weist hier sehr große Spielräume auf und ist daher mitunter nicht geeignet, die Intentionen der Regelungen in vergleichbarer Weise innerhalb der Europäischen Union umzusetzen.
Der Deutsche Segelflugverband (DSV) ist bereit, sich auch in Zukunft an diesem Prozess zu beteiligen.