Deutscher Segelflugverband e.V.

Infektionsschutzgesetz

nach über 13 Monaten in der Pandemie haben der Bundestag gestern und der Bundesrat am heutigen Tag nun einen „Bundes-Lockdown“ beschlossen. Mit Hilfe eines angepassten Infektionsschutzgesetzes tritt jetzt eine bundeseinheitliche Regelung in Kraft. Wir haben über die Lobby-Aktivitäten des DOSB und vieler unserer Mitgliedsorganisationen im Umfeld der Gesetzesinitiative berichtet. Vielen Dank dafür! Es sind echte Erfolge zu Gunsten von Kindern und Jugendlichen bis 14 Jahre erzielt worden, doch insgesamt bleibt die Lage für SPORTDEUTSCHLAND nüchtern betrachtet mindestens so belastend wie bisher.

„…für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ist die Ausübung von Sport ferner zulässig in Form von kontaktloser Ausübung im Freien in Gruppen von höchstens fünf Kindern; Anleitungspersonen müssen auf Anforderung der nach Landesrecht zuständigen Behörde ein negatives Ergebnis einer innerhalb von 24 Stunden vor der Sportausübung mittels eines anerkannten Tests durchgeführten Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARSCoV-2 vorlegen.“ So lautet im Gesetzestext die Privilegierung des Sports für Kinder und Jugendliche bei Inzidenz von über 100, für die wir gemeinsam geworben haben. Wir sind uns sicher, dass unsere Vereine und die Übungsleiter*innen an der Basis diese Angebote erneut praktikabel und verantwortungsvoll realisieren werden, auch wenn wir uns der damit verbundenen Herausforderungen bewusst sind.

Zudem ist gesichert, dass, mit Ausnahme von Schwimmbädern, damit auch die Sportstätten für die Kindergruppen sowie den kontaktlosen Individualsport allein, zu zweit oder mit den Mitgliedern des eigenen Hausstandes geöffnet bleiben. Im Bereich des Individualsports im öffentlichen Raum ist eine Ausnahme von den nächtlichen Ausgangssperren vorgesehen. So ist z.B. Joggen bis 24 Uhr erlaubt. Darüber hinaus hoffen wir, dass Länder und Kommunen weiterhin die Möglichkeiten für praxisorientierte Lösungen vor Ort offensiv ausschöpfen werden. Es steht jedoch zu befürchten, dass mit Hinweis auf den „Bundes-Lockdown“ die kreativen Lösungsmodelle vor Ort weniger werden. Ob das Gesetz dann nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten die wahrscheinliche Überprüfung vor dem Bundesverfassungsgericht besteht, werden die nächsten Tage und Wochen zeigen.

Sportpolitisch bleibt es unser gemeinsames Ziel, den vereinsbasierten Sport möglichst schnell wieder starten zu dürfen, weil wir in den vergangenen 13 Monaten bewiesen haben, dass unsere 90.000 Sportvereine verantwortungsbewusst agieren. Mit den DOSB-Leitplanken, den sportartspezifischen Übergangsregeln der Verbände, den DOSB-Hygienestandards und den vielen individuellen Hygienekonzepten vor Ort könnten wir einen substanziellen Beitrag zur Überwindung der Pandemie leisten. Viele Vereine haben auch in den letzten Wochen wieder in großartiger Art und Weise auf die Entwicklung reagiert und bieten nun Bürger-Testzentren für Schnelltests an. Zudem werden wir weiter lautstark die eindeutig positiven Erkenntnisse der Aerosol-Forscher*innen kommunizieren, dass das Infektionsrisiko im Freiluftbereich minimal ist.

Hamburger Deklaration

Der DOSB unterstützt voller Überzeugung die Hamburger Deklaration, die ein öffentliches Zeichen gegen Bewegungsmangel setzt. Sie wurde im Rahmen des Sports, Medicine and Health Summit 2021 am 21. April 2021 von einem Bündnis von 40 namhaften Verbänden, Organisationen und Gesellschaften unterzeichnet. Die Hamburger Deklaration enthält die Selbstverpflichtung der teilnehmenden Organisationen, konkrete Maßnahmen und Anstrengungen zur Bekämpfung des Bewegungsmangels zu unternehmen und bildet so die Grundlage einer gemeinsamen Allianz. Der DOSB bietet dabei der Allianz seine einzigartige Sportstruktur an, um körperliche Aktivität national, regional und lokal zu fördern und zu unterstützen. Unser Ziel ist es, verstärkt Zugänge zu Sport und Bewegung für alle zu schaffen und möglichst viele Menschen für unsere einzigartigen Vereine zu begeistern. Darüber hinaus fordert die Hamburger Deklaration die nationale und internationale Politik dazu auf, sich dieser globalen Allianz anzuschließen und sich zu konkreten strukturellen Maßnahmen zu bekennen.

Sachstand Rule 50.2

Das Exekutivkomitee des IOC hat in seiner gestrigen Sitzung einstimmig die Empfehlungen der IOC-Athletenkommunikation verabschiedet, die basierend auf Ergebnissen eines breiten Konsultationsverfahrens der globalen Athletengemeinschaft in den vergangenen gut zehn Monaten entstanden sind. Im Kern empfiehlt die IOC-Athletenvertretung, das Verbot von Podiumsprotesten bei Olympischen und Paralympischen Spielen beizubehalten, fordert jedoch u.a. mehr Klarheit bei Sanktionen. Insgesamt hatten sich 3.547 Sportler*innen aus 185 Ländern und allen 41 olympischen Sportarten, darunter 159 deutsche Sportler*innen, an der quantitativen und qualitativen Befragung beteiligt.

Die zentralen Ergebnisse (u.a. gaben 70% der internationalen und 59% der deutschen Athlet*innen an, dass das Field of Play kein geeigneter Ort für Athlet*innen sei, um zu demonstrieren/protestieren; 67% der internationalen und 58% der deutschen Athlet*innen sehen dies so bezüglich der Siegerehrung/Medaillenvergabe auf dem Podium) bestätigen die differenzierte Haltung des Team D aus der repräsentativen DOSB-Befragung unter über 1.700 Athlet*innen vom August 2020. Zudem sind weitere Möglichkeiten für die Meinungsäußerung von Athlet*innen während der Spiele, einschließlich eines „Moments der Solidarität gegen Diskriminierung" bei der Eröffnungsfeier (den 48% aller Athlet*innen und 59% der deutschen Teilnehmer*innen als "wichtig" bewerten), und ein eigener Ort im olympischen Dorf vorgesehen. Ähnliche Vorschläge hatte das Team D bereits in der DOSB-Befragung unterbreitet, welche von unserer internationalen Athletenvertreterin Britta Heidemann in den IOC-Prozess eingespielt wurden.

Aus Sicht des DOSB begrüßen wir die umfangreiche Konsultation der IOC-Athletenkommission und die hohe Beteiligung der Athlet*innen des Team D, welche analog zur DOSB-Befragung von unabhängigen Befragungsexpert*innen begleitet wurde. Wir werden die Empfehlungen im nächsten Team D-Call am 5. Mai 2021 gemeinsam mit den Athlet*innen erörtern.

Im Interesse unserer Athlet*innen und insbesondere im Interesse von ganz SPORTDEUTSCHLAND werden wir nun auch während der Phase des Bundes-Lockdown für sportorientierte Lösungen und künftige Perspektiven werben.

Mit sportlichen Grüßen

Alfons Hörmann                     Veronika Rücker
Präsident                                Vorstandsvorsitzende

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