Deutscher Segelflugverband e.V.

dfsAufgrund der in den letzten zwei Jahren zugenommenen Luftraumverletzungen und der damit verbundenen sicherheitsrelevanten Auswirkungen im Luftraum C (HX) „Hamburg Ost“ möchte die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH auf die dortige Luftraumstruktur und
die gültigen Regelungen hinweisen.

Die beobachteten Luftraumverletzungen könnten im Zusammenhang mit einem unzutreffenden Verständnis der Veröffentlichung des Luftraums C Hamburg Ost stehen. In diesem Zusammenhang scheint es vereinzelt zu Unklarheiten darüber gekommen zu sein, ob der als C (HX) mit einer Untergrenze von 3500 ft MSL veröffentlichte Bereich dauerhaft wirksam ist oder ob standardmäßig eine Untergrenze von 4500 ft MSL anzunehmen ist.

Gemäß NfL 2026-1-3735 ist der Status des Luftraums C (HX) „Hamburg Ost“ mit der ausgewiesenen Untergrenze von 3500 ft MSL als „aktiv“ zu betrachten, sofern keine weiteren Informationen zur Verfügung stehen.

Regelung Luftraum C (HX) „Hamburg Ost“:

Luftfahrzeugführer haben sich vor Einflug in den Luftraum C (HX) über den Luftraumstatus zu informieren. Die Aktivierung/Deaktivierung der Lufträume C (HX) erfolgt durch die Flugverkehrskontrollstelle Bremen.

Informationen über den Aktivierungsstatus des Luftraums C (HX) „Hamburg-Ost“ erteilt „Langen Information“ – Frequenz 125.100 MHz.

Stehen dem Luftfahrzeugführer keine der o. g. Informationen zum Status der Lufträume C (HX) zur Verfügung, so sind diese als ‘aktiv‘ zu betrachten.

Luftfahrzeugführer können die Deaktivierung des Luftraums C (HX) „Hamburg-Ost“ auf der Frequenz 125.100 MHz („Langen Information") beantragen.

Im Fall einer erfolgten Deaktivierung durch die Flugverkehrskontrollstelle Bremen haben Luftfahrzeugführer innerhalb des deaktivierten Luftraums C (HX) „Hamburg-Ost“ ständige Hörbereitschaft auf der Frequenz 125.100 MHz („Langen Information") zu halten, um über eine Aktivierung unverzüglich informiert zu werden.

Die Aktivierung des Luftraums erfolgt als Rundruf auf der Frequenz 125.100 MHz („Langen Information"). Im Einzelfall kann dies auch durch direkte Information an die im Luftraum befindlichen Luftfahrzeugführer erfolgen.

Bei Aktivierung des Luftraums müssen Luftfahrzeugführer diesen spätestens zehn Minuten nach Aufforderung verlassen haben oder sich ersatzweise eine Kontrollfreigabe auf der Frequenz 120.540 MHz („Bremen Radar“) eingeholt haben.

Weitere Regelungen zum Luftraum C (HX) „Hamburg West“ sowie zu anderen HX- Lufträumen sind als NfL 2026-1-3735 in der „Bekanntmachung über die Regelungen zu den örtlich festgelegten Lufträumen C (HX), D (nicht CTR) (HX) und TMZ (HX)“ publiziert.

 

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